D'Spayre schrieb am 22.11.2022 19:49:
HarryPotter schrieb am 22.11.2022 18:00:
Demzufolge gäbe es keine Handhabe gegen Körperverletzung und Mord und Totschlag, wenn der Täter nicht staatlich ist.
Steile These. Ob die vor Gericht stand hält?
Natürlich nicht! Ich hab ja ausdrücklich gesagt, daß das Unsinn ist!
Aber genauso falsch ist es, davon auszugehen, daß das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Zensurverbot nur gegen staatliche Eingriffe in diese gälte.
Das ist offenkundig kompletter Unsinn. Es bleibt festzustellen: Grundrechte gelten universell. Darum heißen sie ja so.
Aja, merkste selber. Klar sind Grundrechte universell, aber es gibt halt kein Grundrecht darauf, dass jede Lüge oder krude Theorie jedes Dorfdepps überall verbreitet werden müsste, auch wenn die Dorfdeppen es sich nachvollziehbarerweise wünschen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung schließt definitiv das Reden von Unsinn ein. Auch wenn das manchmal unerträglich scheint. Grenzen werden nur erreicht, wenn die Rechte eines anderen (Persönlichkeitsrechte etwa) tangiert werden oder Straftaten begangen werden.
Das muß eine Gesellschaft aushalten, wenn sie sich "frei" nennen will.