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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Die Emotionen kochen hoch ...

Der nette Junge von nebenan schrieb am 30.07.2023 15:36:

Eichelhäher schrieb am 30.07.2023 15:27:

Das heißt dann, an einer Vergewaltigung in der Ehe ist dann auch die Frau mit schuld? Sie merken schon, dass Ihr Beispiel hinkt?

Hier die gleiche Antwort die ich einem anderen Foristen zur gleichen Frage gegeben habe der den Punkt den ich erklären wollte auch (mutwillig?) nicht verstanden hat:

Ich habe das Gefühl du bemühst dich redlich alles was ich sage bewusst misszuverstehen. Ich habe in meinem Beitrag geschrieben, dass es einen Unterschied macht einen Sachverhalt X zu rechtfertigen ("X ist ethisch angemessen" oder "X ist juristisch rechtens", je nachdem welche Kategorie man anlegt, gibt sicherlich noch weitere) oder einen Sachverhalt X nachvollziehen zu können ("U führte zu W führte zu X").

Ist das so schwer zu verstehen?

Looooooooooooooool...

Wie blöde muss man sein, anderen die Mär verkaufen zu wollen, es sei in irgend einer Weise zulässig, eine Straftat (Sachverhalt X) zu rechtfertigen? Und zu verlangen, andere sollen sich darum bemühen, diese Rechtfertigung nachzuvollziehen?

Selbst vor Gericht entlocken Rechtfertigungen den Richtern nur ein müdes Lächeln, denn sie stellen nur eine Erklärung dar, warum ein Straftäter aus dessen eigener Sicht eine Tat beging. Rechtfertigungen ändern jedoch nichts an der Unverzeihlichkeit und vor allem nichts an der Unrechtmäßigkeit der Tat. DAS wissen auch die Täter selbst. Mit Rechtfertigungen werben sie nur um Milde bei der Festlegung der Strafe.

Zu Ihrer Information:
Grundlage sowohl des nationalen Deutschen Rechts als auch des internationalen Rechts der Vereinten Nationen bzw. der Rechtssprechung des Internationalen Gerichtshofs ist das natürliche ethisch-moralische Empfinden der Mehrheit der Menschheit. So ist Gewaltanwendung in allen eine Straftat.

Ausnahmen bilden Rechtssysteme, deren Gesetze auf der Scharia beruhen, die von Machthabern dahingehend interpretiert wird, Frauen schlagen zu dürfen (obwohl der Koran es verbietet) sowie das Russische Recht, demzufolge es nur dann eine Straftat ist eine Frau zu schlagen, wenn sie danach bleibende Schäden zurück behält.

Russland steht damit muslimischen Ländern sehr viel näher, als westlichen, weshalb es kein Wunder ist, dass es im Iran einen Unterstützer seiner Gewaltideologie gefunden hat.

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