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  • FishEye65

431 Beiträge seit 20.03.2014

Unter Verfassungfeinden

Roderich Kiesewetter: "Der Krieg muss nach Russland getragen werden. Russische Militäreinrichtungen und Hauptquartiere müssen zerstört werden. Wir müssen alles tun, dass die Ukraine in die Lage versetzt wird, nicht nur Ölraffinerien in Russland zu zerstören, sondern Ministerien, Kommandoposten, Gefechtsstände."

Grundgesetz, Artikel 26, Absatz 1: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Genau dafür halte ich die Aussage von Herrn Kiesewetter, für eine "Handlung, die geeignet ist [...], das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten".
Und nein, die Aussage von Herrn Kiesewetter beinhaltet nicht das Recht der Ukraine, sich zu verteidigen, sondern geht darüber weit hinaus und fordert zur Führung eine Angriffskrieges auf und gehört "unter Strafe gestellt" (s. o.).

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