der, der vermutlich vergiftet wurde, wurde von dem auserwählten Täter ohne Not der 'Polizei' ausgeliefert. die dann 'zweifelsfrei' nachweisen konnte das er mit einem Gift vergiftet wurde, über das 'zweifelsfrei ausschließlich' der auserwählte Täter verfügt. wobei die 'Möglichkeiten' der 'Polizei' dem auserwählten Täter bekannt waren.
wer's glaubt...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.03.2024 15:57).