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Re: "erkannte er per Dekret"

Gisela Schoenberger schrieb am 30.09.2022 10:38:

Das Scheinreferendum ist völkerrechtlich nicht bindend.

Erinnern wir uns doch mal zurück an den 19. Mai 1991. Da fand in Kroatien ein Referendum über die Unabhägigkeit von Jugoslawien statt. Mitte Dezember wurde Kroatien - auf Drängen Deutschlands - mit Wirkung zum 15. Januar 1992 von der EU als unabhängiger Staat anerkannt. Auch gegen diese Unabhängigkeit hat Jugoslawien/Serbien militärisch interveniert was zum Ausbruch des Kroatienkriegs führte, der erst 1995 beendet war.

Wie hat Deutschland damals die Validität dieses nicht von der KSZE/OSZE beobachteten Refrendum sichergestellt?
War die schnelle Anerkennung der Staatlichkeit von Kroatien damit völkerrechtlich überhaupt verbindlich?


Völkerrechtlich gehören die Gebiete zur Ukraine und müssen auch vom letzten Werterussen befreit werden. Erst dann können Friedensgespräche erfolgen.

Völkerrechtlich gehörte Kroatien damals zu Jugoslawien. Auch Jugoslawien/Serbien hat sich militärisch gegen die Abspaltung der abtrünnigen Provinzen gewehrt und hat - im Fall des Kosovo - sogar einen Angriffskrieg der NATO wegen seines militärischen Vorgehens hinnehmen müssen.

Man kann hier durchaus Parallelen zur ATO der Ukraine gegen die abtrünnigen Provinzen sehen. Darüber hinaus bleibt festzustellen, dass die Ukraine seit 2014 über weite Gebiete des Donbass keine politische und/oder militärische Kontrolle mehr besitzt.

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