Deshalb besteht ja auch eine Ausreiseperre für ALLE wehrfähigen Männer aus der Demokratischen Republik UKRAINE sowie eine praktisch nicht vorhandene Möglichkeit der Wehrpflicht Verweigerung.
SKANDAAAAAAL! Was für ein Unrechtstaat ist das denn!? Voll gemein, ey!
Nein, ist es natürlich nicht!
Es ist eher ein Skandal was in manchen Köpfen hier vor sich geht. Gibt es so etwas wie Allgemeinbildung nicht mehr!? So etwas muss/sollte/darf man ja wohl wissen.
Sind die verwöhnten grün-roten Wohlstandskinder wirklich schon so weit weg von der Realität, daß die denken wir würden im Verteidigungsfall mit Feenstaub rumsprühen und den Feind einfach zu Friedensgesprächen einladen!? Oder uns aus Protest dagegen vor die feindlichen Panzer kleben?
Zur Erinnerung / grundlegendes Allgemeinwissen:
Hier in dem Fall wurde ein Land, die Ukraine, militärisch angegriffen! Aus diesem Grund wurde nachvollziehbarerweise der Verteidigungsfall ausgerufen. Und in diesem Fall und für die Dauer gelten dann nun mal andere Spielregeln. Wenn einem die Bomben um die Ohren fliegen hat man nun mal andere Prioritäten.
Also völlig unspektakulär! Kein Alleinstellungsmerkmal der Ukraine!
Denn wenn hier bei uns in Deutschland die Sirenen heulen und der Verteidigungsfall (§ siehe 115a ff Grundgesetz) ausgerufen wird, müssen wir (Männer) natürlich auch ran.
Und ein Blick ins entsprechende Wehrpflichtgesetz (WPflG) besagt dabei (unter anderem) folgendes:
§ 1 Allgemeine Wehrpflicht
(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und.
§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften
Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
§ 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht
(5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
Ausreiseperre
Hier heißt in dem Fall unentschuldigtes Fehlen „Fahnenflucht“…
In diesem Sinne, Baxter