Sagt mal, ist Lesen hier nicht so „In“? Jetzt liefere ich schon alles auf dem Silbertablett und trotzdem kommt so eine Antwort…
gibt hier keine Wehrpflicht mehr, also sollte das Gesetz Makulatur sein.
Ich würde es dir ja gerne vorlesen, aber lies doch noch einmal, was ich von all den zig Paragraphen ganz bewusst rausgepickt habe und hier zitiert habe:
§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften
—-> Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. <—-
Und? Haste das jetzt gelesen und im besten Fall auch verstanden?
Die Einberufung zum Grundwehrdienst wurde 2011 also auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall beschränkt.
Das was du meinst wäre demnach so richtiger:
Für Friedenszeiten wurde also die gesetzliche Verpflichtung zur Wehrdienstleistung nach dem Wehrpflichtgesetz ausgesetzt.
Davon unberührt bleibt übrigens unser Grundgesetz, genauer Artikel 12a GG. Lesen musst du selbst:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
Auch hat mir z.B. der Bund bestätigt, als NVA-Unteroffizier wolle man seine Kriege in Zukunft ohne mich führen.
Das glaube ich nicht. Sofern du deutscher Staatsbürger bist und zwischen 18 und 60 Jahre alt bist, biste fällig. Sogar diejenigen die nicht gedient haben (z.B. keinen Wehrdienst geleistet haben oder nicht an den ABM-Maßnahmen in der DDR teilgenommen hatten). Allerdings besteht die Möglichkeit quasi zivil zu dienen, also nicht kämpfend sozusagen.
Bevor du dich genötigt fühlst darauf zu antworten, lies bitte einfach zuerst.
Gruß in den Osten aus Kölle, Baxter