neutrinofinder schrieb am 23.09.2022 18:47:
und zwar geht es dabei um die Frage der beiden "Rechte"
*nationale Integrität
*freier Wille des Volkes
leider können sich diese beiden "Rechte" widersprechen ... darüber wurde auch in der Vergangenheit viel diskutiert welches Recht höher steht, gewichtiger ist.
Die Frage wurde in Jugoslawien geklärt, damals wurde (in westlicher Mehrheit) entschieden dass das Selbstbestimmungsrecht höher steht.
Somit ist die Sache rein "Völkerrechtlich" OK ....
Soso, das Völkerrecht wurde in "Jugoslawien geklärt" weile eine "westliche Mehrheit" irgendwas entschieden hat.
Ich empfehle Ihnen zur einfachen Einführung bei wikipedia den entsprechenden Artikel zu "Völkerrecht" zu lesen. Mehr kann ich leider nicht für Sie tun.