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  • neutrinofinder

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2014

Re: da sagt das Völkerrecht etwas anderes

da steht (Wickipedia):

Selbstbestimmung und Sezessionsrecht
Auch weil das geltende Völkerrecht die territoriale Integrität aller Staaten, die, wie es heißt, „eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebiets ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt“[16] schützt, gibt es keine völkerrechtliche Norm, „die ein Sezessionsrecht ausdrücklich bejahen oder verbieten würde“.[17] Selbst aus der Staatenpraxis ist kein Sezessionsrecht abzuleiten. Externe Selbstbestimmung und Territorialautonomie sind darüber hinaus fallabhängig zu gewähren und zu gestalten.
Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken.
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ist halt nur mal die Meinung von den Hereschern in der Wickipedia ... aber selbst hier steht sogar dass im Falle einer Diskriminierung sich das mit der staatlichkeit wohl erledigt hat. Im Falle der Ost Ukraine wo man den Menschen die Russische Sprache verboten hat ist der Fall Diskriminierung eindeutig (von den anderen Schikanen mal nicht zu reden, hätte gesagt Wohngebiete beschießen ist mal mindestens eine Diskriminierung wenn nicht wohl eher Völkermord) ...
Wie gesagt Jugoslawien ist die Referenz zu der Frage ...

Somit haben (auch nach meinem persönlichen Rechtsverständnis) die Menschen dort sehr wohl ein natürliches Recht zu entscheiden was sie wollen. Ich würde mir das grundsätzlich wünschen um eben nicht eine "Scheindemokratie" wie hier zu haben sondern eine echte wo die Bürger über sie betreffende Fragen entscheiden können ohne Einmischung von außen.

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