neutrinofinder schrieb am 23.09.2022 20:40:
da steht (Wickipedia):
Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken.
Da steht aber nicht dass ein das Nachbarland überfallender Staat das Recht hat auf dem sich im offenen Krieg befindenden Gebiet, aus dem mehr als die Hälfte der Bevölkerung wegen der Kriegshandlung geflohen ist, ein völkerrechtlich verbindliches Referendum mit Beteiligung der eigenen Besetzungssoldaten abzuhalten. Die Referenden werden von der russischen Militärverwaltung abgehalten.