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  • Ossiwessifali

782 Beiträge seit 02.10.2019

Re: da sagt das Völkerrecht etwas anderes

Es können aber nicht "die Bürger" entscheiden, weil durch die Kampfhandlungen starke Bevölkerungsverschiebungen stattgefunden haben.
Abstimmungsberechtigt müssten alle sein, die am 31.12.21 in den Bezirken gemeldet waren.
Laut Wikipedia waren bei der Volkszählung 2001 im Oblast Cherson 82% der Bewohner Ukrainer aber nur 73% nannten Ukrainisch als Hauptsprache.
8,4% der Russen gaben Ukrainisch als Hauptsprache an und 13% der Ukrainer Russisch.
Die Minderheiten (Juden, Deutsche, Koreaner???, Bulgaren,...) waren eher russisch s prechend.

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