kid1212 schrieb am 25.10.2024 09:35:
"Der Vertragspartner "Sowjetunion" exisitiert nicht mehr. "
Dee Vertragspartner ist Russland, Rechtsnachfolger der Sowjetunion. Mach dich einfach mal schlau.
Ob ich jemals richtig "schlau" werden kann, wage ich zu bezweifeln, bin aber offensichtlich bereits schlauer, als es Ihnen lieb ist, indem ich den Status des heutigen "Russland" beleuchte und die Legitimität seines Anspruchs als Rechtsnachfolger der UDSSR anzweifle:
Die "Russische Föderation" aka "Russland" kann eigentlich gar nicht Rechtsnachfolger der Sowjetunion sein, weil
a) die Gebietsgrenzen der Russischen Föderation (wie voranstehend beschrieben) ganz anders sind, als die der Sowjetunion .
b) auch die politische Struktur der neu gegründeten "Föderation" ganz anders ist, als die der ehemaligen "Union":
>>> In einer "Union" sind die zusammen geschlossenen Körperschaften absolut atonom und gleichberechtigt (siehe z.B. EU, UNO, etc.).
>>> In einer "Föderation" sind die zusammen geschlossenen Körperschaften nur begrenzt autonom (siehe z.B. BRD, USA, etc.).
Um die Rechtsnachfolge der zusammengebrochenen Sowjetunion antreten zu können, hätte der neu gegründete Staat wenigstens anfänglich die politische Struktur beibehalten müssen und als "Kleinsowjetunion" o.ä. starten müssen. Das hätte man dann später - sofern alle autonomen Mitglieder zugestimmt hätten - in eine Föderation umwandeln können.