Haudraufwienix schrieb am 28.08.2023 11:22:
Englische Namen für NGOs oder Vereine jeglicher Art sind meist verdächtig im Sinne einer Agenda zu bestehen und zu agieren.
Dafür gibt es nicht nur einen Verdacht. In Deutschland machen sich alle Vereine des Bestehens einer verpflichtenden Satzung (=Agenda) schuldig im Sinne Ihres "Verdachts". Gemäß § 57 BGB muss die Satzung den Zweck des Vereins enthalten. Die Satzungen sind über das Vereinsregister beim zuständigen Amstgericht öffentlich einsehbar. Sie können auch eine Abschrift ohne Angabe von Gründen anfordern.
Denn warum nennt man sich nicht einfach "anarchistisches Schwarzes Kreuz Dresden", vor allem wo es doch ehemals Dunkeldeutschland ist.
Der Gebrauch der deutschen Sprache innerhalb Deutschlands ist im privaten Bereich nicht verpflichtend. Gefallen Ihnen andere Sprachen nicht? "Croix noire anarchiste de Dresde" fände ich beispielsweise auch ganz hübsch.