Ich weiß, die Ewigkeitsklausel schützt auch diesen an sich richtigen Artikel. Aber wenn mit "Meinungsfreiheit" auch "Volksverhetzung" oder "Kriegstreiberei" gedeckt werden können, wäre alternativ auch eine Anpassung StGB möglich. Eine solche Verschärfung wäre durch die Legislative möglich und könnte auch vorm Bundesverfassungsgericht durchaus erfolgreich vertreten werden.
... nicht wahr ... Sir Wilfrid?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.07.2023 13:10).