kodu schrieb am 30.07.2023 12:57:
Ich weiß, die Ewigkeitsklausel schützt auch diesen an sich richtigen Artikel. Aber wenn mit "Meinungsfreiheit" auch "Volksverhetzung" oder "Kriegstreiberei" gedeckt werden können, wäre alternativ auch eine Anpassung StGB möglich. Eine solche Verschärfung wäre durch die Legislative möglich und könnte auch vorm Bundesverfassungsgericht durchaus erfolgreich vertreten werden.
... nicht wahr ... Sir Wilfrid?
Du hast mich entweder nicht, oder falsch verstanden. Ich formuliere es mal so: In Deutschland herscht Meinungs- und Pressefreiheit. Eine Zensur findet nicht statt. In der deutschen Rechtsnorm gibt es auch kein "Cheks and Balances", das ist US-Recht, und nicht Deutsches Recht. Es gibt in Deutschland auch kein Geschworenen-Gericht, man kann nicht einfach ein Rechstsystem eines fremden Staates auf Deutschland 1:1 übertragen.
Ähh, wer ist Sir Wilfrid? Muss ich den kennen?
Grüße
Torfnas