Bunsenbrenner schrieb am 27.01.2023 21:55:
mouse-net schrieb am 27.01.2023 20:53:
Staaten sind Völkerrechtssubjekte, Du Experte.
Völkerrecht ist eine überstaatlich geregelte Rechtsordnung. Es geht um Volk, nicht Staat. Ein Volk ist ein eher natürliches Subjekt, wobei ein Staat ein künstlich erzeugtes ist. Einen Staat kann man auflösen, ein Volk nur ausrotten.
Und jetzt erklär ich Dir nicht auch noch, was ein Volk ist. Du scheinst ja da Experte zu sein.
Du kannst mir nichts erklären.
Du redest Unsinn.
"Das Völkerrecht (Lehnübersetzung zu lateinisch ius gentium ‚Recht der Völker‘) ist eine überstaatliche, aus Prinzipien und Regeln bestehende Rechtsordnung. Es regelt die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit. Die Bezeichnung Internationales Öffentliches Recht wird seit dem 19. Jahrhundert synonym verwendet, was auch auf den starken Einfluss des englischen Fachausdrucks public international law zurückzuführen ist.[1]
Wichtigste positivrechtliche Rechtsquellen des Völkerrechts sind die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat etwa einen Angriffskrieg verbietet.
Das supranationale Recht gilt als Besonderheit des Völkerrechts, weil es ebenfalls überstaatlich organisiert ist; allerdings weist es durch die Übertragung von Hoheitsgewalt auf zwischenstaatliche Einrichtungen einige Besonderheiten auf, die nicht vollständig mit dem Völkerrecht erklärbar sind. "
Man, nun gibt es schon sowas wie ein "Volkslexikon" und Du erzählst noch Blödsinn.
Warst in Staatsbürgerkunde Kreide holen?
https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht