B.Eckstein schrieb am 27.01.2023 18:50:
butenundbinnen schrieb am 27.01.2023 17:34:
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, in diesem Fall des separatistischen Ostens der Ukraine, welches von der Rest-Ukraine verletzt wurde, rechtfertigt also auch den Eingriff der Russen oder was?
"Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lkerSchön zitiert. Aber von welchem "Volk" redest Du da? Vor 2014, wohlgemerkt.
Von den ukrainischen Staatsbürgern, die doch angeblich lieber Russen wären natürlich.
Die mussten doch von dem bösen ukrainischen Joch "befreit" werden.
🤢