Bunsenbrenner schrieb am 27.01.2023 20:47:
B.Eckstein schrieb am 27.01.2023 18:50:
Aber von welchem "Volk" redest Du da? Vor 2014, wohlgemerkt.
Die UN-Resolution 2202 ist Ergebnis der Ereignisse vor 2014. Und UN-Resolutionen sind völkerrechtlich bindend, wohlgemerkt.
https://www.un.org/depts/german/sr/sr_14-15/sr2202.pdf
Teil der Resolution war die Anerkennung der Selbstverwaltung der Donbass-Republiken. Sollte auch verfassungsmässig verankert werden. Völkerrecht, sozusagen.Vorangegangen ist das: https://de.wikipedia.org/wiki/Protokoll_von_Minsk
Hat weder die Ukraine völkerrechtlich interessiert (lies die OSZE-Berichte, die bis Ende/Anfang 2021/22 noch geschrieben wurden), noch die "Sicherheitsgaranten". Tja.
Oh Herr, wirf Hirn ...