Ansicht umschalten
Avatar von hdwinkel
  • hdwinkel

mehr als 1000 Beiträge seit 16.06.2012

Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs

Ist zwar ein wenig off-topic, aber der Verweis auf die Verschleppung/Evakuierung (je nach Sichtweise), der ukrainischen Kinder nach Russland, führt unweigerlich dazu, sich mit der Anklage gegen Putin zu beschäftigen.
Und da fällt auf, dass der Chefankläger Karim Ahmad Khan in anderen Fällen jetzt nicht ganz so konsequent gewesen ist:

Die USA hatte seine Vorgängerin Bensouda mit Sanktionen belegt, um die Untersuchung möglicher Kriegsverbrechen durch die USA in Afghanistan zu verhindern. Im September 2021 nahm er die Ermittlungen zu Verbrechen in Afghanistan wieder auf, beschloss aber die Vorwürfe gegen die USA dabei aber aussparen. Seine Entscheidung, die Akte über amerikanische Kriegsverbrechen zurückzuziehen, begründete Khan mit „begrenzten Ressourcen“ des Gerichts. Die afghanische Menschenrechtsaktivistin Horia Mosadiq bezeichnete Khans Entscheidung als „eine Beleidigung für Tausende anderer Opfer von Verbrechen der afghanischen Regierungstruppen und der US- und NATO-Truppen“

https://de.wikipedia.org/wiki/Karim_Ahmad_Khan

Und nein, das ist kein Freibrief für Putin, der selbstverständlich angeklagt gehört, wenn die Vorwürfe gegen ihn stimmen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten