Nordwind schrieb am 05.11.2023 10:32:
HS1982 schrieb am 05.11.2023 07:39:
erstmal wäre es doch die Sache des Autors seine Behauptungen entsprechend zu belegen...
Waren diese Lockerungen tatsächlich Teil der Abmachung oder waren das nur mal wieder vollkommen überzogene Forderungen Moskaus die nicht erfüllt wurden aber nicht Bestandteil des Abkommens.
Das ist, wenn es um Russland geht, immer nicht ganz so einfach zu unterscheiden...Naja, es gibt Fakten, die sind allgemein bekannt und hunderfach belegt. Da muss man in einem Artikel nicht jedes mal erneut alle Quellen aufzeigen.
Also meiner Meinung nach gehört das zum guten "Ton" zumindest mit einer Quelle die Aussage zu belegen. Besonders wenn es eben nicht der Fall ist, dass die Aussage schon hundertfach belegt ist.
Ein gutes Beispiel für deine Aussage wäre z.B. die Lüge, dass Johnson der Ukraine die Verhandlungen mit Russland verboten hat... oder auch das die Armee der Ukraine in der Ostukraine 14.000 Zivilisten ermordet haben sollte oder auch das es die Ukraine war die Minsk 2 als erstes gebrochen hat.