Interessant wäre die Frage, was mit einem fahnenflüchtigen Ukrainer geschähe, wenn er in D von dt. Behörden aufgegriffen werden würde. Würde er dann ebenso als Kriegsflüchtling anerkannt wie ein Eritreer, der vor dem schrecklichen Militärdienst (in Friedenszeiten) in seiner Heimat geflohen ist?