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Avatar von elklynx
  • elklynx

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2004

Nachgeschlagen: Geht beides

Danke für den Einwand. Ich kenne Berichte von einer Sachbearbeitering einer Wohnungsgenossenschaft, dass sie das Geld von Arbeitslosen "immer" direkt vom Amt überwiesen bekomme, weswegen sie diese als Mieter Geringverdienern vorziehe - bei Geringverdienern komme gelegentlich vor, dass das Konto nicht gedeckt ist.

Laut JobCenter gibt es beides. Üblicher sei, dass der Empfänger das Geld bekomme und dann selbst an den Vermieter überweise, aber beides ist möglich.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen

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