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  • shinji-akari

mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.2003

Re: Gilt das "Prisenrecht" noch immer?

Zumsteinspitze schrieb am 20.07.2023 17:21:

Auslaufende Handelsschiffe werden vorgewarnt und gestoppt und nach Prisenordnung auf Konterbande untersucht, entweder beschlagnahmt oder nach Rettung der Mannschaft versenkt. Begleitende Kriegsschiffe können sofort und ohne Vorwarnung angegriffen werden. Dann gibt es dann halt einen "uneingeschränkten U-Boot Krieg" im Schwarzen Meer. Falls türkische Kriegsschiffe Begleitschutz geben wollen, geht das auch ausserhalb der Nato. Der "Kranke Mann vom Bosporus" begibt sich ja im August zu Putin. Bis dahin wird nichts weiter passieren, außer dass die Russen ukrainische Hafenanlagen gelegentlich bombardieren werden. Im Gegensatz zu 1917 werden sich die USA durch das Schwarzmeer-Geplänkel aber vorerst nicht aktiv in den Konflikt begeben. Als Reaktion den Finnischen Meerbusen von den anliegenden Nato-Staaten und damit die Ostseeflotte in Kronstadt samt der Versorgungslinien von Russisch-Ostpreußen blockieren? Weitere gegenseitige Eskalationsstufen gibt es genügend.

In Deutschland gilt das Prisenrecht noch. Schwer zu sagen wie der russische Standpunkt ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Prisenrecht

In Deutschland ist die Prisenordnung und die Prisengerichtsordnung aus der Zeit des Nationalsozialismus, wie sie am 28. August 1939 im Reichsgesetzblatt verkündet wurden, bis heute gültig.

Mit der nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Charta der Vereinten Nationen grundsätzlich veränderten Rechtslage im Bereich der zwischenstaatlichen Gewaltanwendung hat das Prisenrecht an Bedeutung verloren, grundsätzlich gilt es jedoch weiter und ist in vielen Ländern durch Gesetz oder Verordnung festgeschrieben.

Der Artikel ist hier leider nicht sehr detailliert. Wahrscheinlich auch, weil ein aktiver Seehandelskrieg nach 1945 nicht mehr vorgekommen ist.

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