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  • Rkahr

mehr als 1000 Beiträge seit 25.04.2023

Re: Gilt das "Prisenrecht" noch immer?

Da stehen noch einige Dinge drinnen, die gerne übersehen werden.

Was da halt noch drinnensteht:

"Der weitere Umfang der zulässigen Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der Flagge des Schiffes, nicht nach der Nationalität von Eigner oder Schiffsführer. Eine Umflaggung zur Umgehung des Prisenrechts während oder kurz vor Beginn der Feindseligkeiten ist jedoch wirkungslos. "

(https://de.wikipedia.org/wiki/Prisenrecht)

Also sind die Schiffe die ja bekanntlich immer unter der Flagge der Eigentümer fahren von den ganzen Sachen ausgenommen. Die Seychellen oder andere steueroasen sind halt ein sehr beliebter Ort, sehr bekannt für Schiffahrt und so.

Und sollte da sowas verannlasst werden wie dass ein Schiff ohne sichtbare Flagge sich an so ein Schiff anschleicht, ...

"Ein Angriff durch Piraten ist ein Seenotfall. Zur Alarmierung sind die in der Seefahrt üblichen Seenotsignale zu nutzen. Alle Schiffe, die von einem Notfall erfahren, sind, soweit sie sich nicht selbst in Gefahr bringen, zur Hilfeleistung verpflichtet. Zuständige offizielle Stellen sind, wie bei anderen Seenotfällen auch, die Maritime Rescue Coordination Centers, die den Einsatz der Rettungskräfte einschließlich Seestreitkräfte und Küstenwache koordinieren. " Also könnte der Reeder da mit nicht schlechten Chancen auf unterlassene Hilfeleistung klagen, und in erwiesener notwher zurückschlagen.

Fände ich mal sehr spassig, da das dann als kriegerische Handlung gelten würde, ergo wäre das dann der Grund für die Russen, mit anderen Schiffen das gleiche zu tun, da es sich ja um verdeckte ukrainische Schiffe handeln kann.

Ist sowas ernsthaft im Gespräch, ist das vermutlich der grund weshalb bei der Ukraine jeder mit der Aufnahme zögert.

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