Dann kommt aber noch etwas dazu:
Aufgebrachte Schiffe und beschlagnahmte Waren werden als Prisen bezeichnet. Ihre Konfiskation muss förmlich durch das Urteil eines Prisengerichts an Land ausgesprochen werden. Damit geht das Eigentum an der Prise an den Staat über, in dessen Namen sie aufgebracht bzw. beschlagnahmt wurde. Fällt ein Urteil zugunsten des Eigentümers, muss die Prise zurückgegeben oder eine Entschädigung bezahlt werden.
Alternativ zu Einbringung und Einziehung ist unter bestimmten Umständen die Zerstörung von Prisen zulässig, bei Schiffen allerdings nur, wenn Fahrgäste, Besatzung und Papiere des aufgebrachten Schiffes vor der Zerstörung an einen sicheren Ort gebracht werden. Rettungs- oder Beiboote gelten dabei ausdrücklich nicht als ein sicherer Ort, wenn nicht Land oder ein anderes Fahrzeug in der Nähe ist. Bei Schiffen im Geleit feindlicher Kriegsschiffe wird allgemein davon ausgegangen, dass sie Teil eines militärischen Verbands sind und sie daher auch wie Kriegsschiffe behandelt werden dürfen, die genannten Einschränkungen also nicht gelten. Auch für nach Prisenrecht zerstörte Prisen ist eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung erforderlich.
Zitat aus Wikipedia
Bei "Geleitzügen" gilt also keine Rettung von Mannschaft und Passagieren mehr. Über entsprechende Entschädigungsansprüche wäre dann der Internationale Seegerichtshof in Hamburg zuständig. Ist wirklich sehr kompliziert. Ich interpretiere mal die Sache so. Falls türkische Kriegsschiffe den Geleitschutz übernehmen sollten, befänden sich Russland und die Türkei im Kriegszustand. Sollten "zufällig" noch US-Überwachungsdrohnen im Einzugsbereich sichtbar sein, wären diese ebenfalls ein legitimes Ziel der Russen und die USA zuwenigst Kriegspartei. Nun scheut aber Russland formaljuristisch der Ukraine offiziell den Krieg zu erklären, um diese Barriere zu umschiffen und die eventuell involvierten Nato-Staaten vermeiden dies auch recht penibel.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2023 13:44).