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Avatar von fuckup2
  • fuckup2

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Re: "... hätte Medweschuk eine langjährige Haftstrafe zu absolvieren"

label schrieb am 16.01.2023 10:28:

Mag ja alles stimmen, nur warum nicht über ein Gerichtsverfahren Medwedschuk verurteilen, zumal der Entzug der ukrainischen Staatsbürgerschaft rechtswidrig sei, es sei denn man kann ihm eine zweite Staatsbürgerschaft nachweisen?

Der SBU ist der Meinung Medwedtschuk die Russische Staatsbürgerschaft nachweisen zu können. Damit kommt es zur Beweislastumkehr. D.h. Medwedtschuk kann gerne den Beweis antreten, dass die Beweise des SBU falsch sein müssen.

Gerichtsstand: Kyiv

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