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Avatar von label
  • label

mehr als 1000 Beiträge seit 15.02.2000

"... hätte Medweschuk eine langjährige Haftstrafe zu absolvieren"

Mag ja alles stimmen, nur warum nicht über ein Gerichtsverfahren Medwedschuk verurteilen, zumal der Entzug der ukrainischen Staatsbürgerschaft rechtswidrig sei, es sei denn man kann ihm eine zweite Staatsbürgerschaft nachweisen?

Irgendwie fehlt es mir da an rechtsstaatlicher Substanz, denn so ein Staat möchte (a) in die EU und (b) europäische Werte verteidigen, auf denen sich all die Militär- und Finanzhilfen begründen.

Bis denne,
label.

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