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  • bretzelkatze

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Re: Rechtliche Definition, ab wann eine Regierungsmacht als kriminell einzustufe

wwwbuerger_lll schrieb am 11. Mai 2014 13:52

> Eine rechtliche Definiton und Beschreibung der Merkmale, wäre schön.
> Dann wären die Bürger berechtigt eine Revolution zu starten, oder
> idealerweise einfach rechtlich per Klage die Regierung komplett
> abzusetzen.

Ja schon, aber wenn dann das Ordnungsamt die Revolution doch
verbietet? Dann biste aber angeschissen ;-)

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