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  • amagde

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Re: Rechtliche Definition, ab wann eine Regierungsmacht als kriminell einzustufe

wwwbuerger_lll schrieb am 11. Mai 2014 15:52
> Angenommen, wenn dir jemand (Staat) 100% deines Erwerbs jeden Monat
> weg nimmt, dann muss du logisch sterben, weil dir gar nichts übrig
> bleibt ;-) und das wäre sicher kriminell..
> Deshalb die berechtigte Frage, wo ist rechtlich die Grenze [...]

Kann man sicher nicht in Prozenten ausdrücken. Mit 1% von extrem viel
ist man gerne mal besser bedient, als mit 90% von fast nichts.
Ich verstehe auch grundsätzlich den Ansatz nicht, am Besteuerungsgrad
oder der Abgabenhöhe eine Kriminalität eines Staates festmachen zu
wollen, hat doch das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Es
sei denn, man will sich irgendwas hinkonstruieren.

Entscheidend ist wohl eher, ob der Staat die Menschenwürde achtet und
das Zusammenleben seiner Staatsbürger tatsächlich als Teil seiner
Arbeit fördert. Das kann er mit vielen Mitteln tun, unter anderem
sind Sozialstandards extrem hilfreich. Tut er es aber nicht - oder
das Gegenteil - dann ist imho von einem kriminellen Regime
auszugehen.

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