strolch21 schrieb am 27.05.2024 20:44:
Annando schrieb am 27.05.2024 20:28:
Der Autor spricht den Ukrainern dieses Recht nicht ab. Sondern fragt, warum sie ausgerechnet diese Ziele angreifen. Würden sie im russischen Hinterland private Oligarchen-Swimmingpools angreifen, dürfte auch gefragt werden, warum, ohne es ihnen mit dieser Frage zugleich untersagen zu wollen.
Wollen Sie damit sagen die Ukrainer sollten statt der Radaranlagen besser Säuglingsstationen in Moskau zerstören? Die Auswahl der Ziele ist ausschließlich Sache des ukrainischen Oberkommando. Zumal sie offensichtlich keine westlichen Waffen dafür verwendet haben.
Nein, ich habe nicht gesagt, was sie angreifen sollen oder nicht. Bitte nochmal genau lesen. Ich wollte zum Ausdruck bringen: Scheißegal, was sie angreifen, man wird sich über ihre Zielwahl doch noch Gedanken machen dürfen. Und tut man das, heißt das nicht, dass man ihnen zugleich Vorschriften bei der Zielwahl macht. (Die machen andere.)
Es wurde dem Autor vorgeworfen, dass er das Selbstverteidigungsrecht den Ukrainer einschränken wolle. Dabei hat er nur darauf hingewiesen, dass diese Ziele ein besonderes Eskalationspotential beinhalten und er hat nach Gründen gesucht, warum ausgerechnet diese Ziele angegriffen werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.05.2024 21:56).