plausibel schrieb am 27.10.2022 10:04:
Und zwar Straftaten, die Sie relativieren:
§ 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
Ach was?
Das deutsche Strafrecht gilt auch in der Ukraine, für Ukrainer? m(
Was für ein Schwachsinn!
Die "Vorbereitung" (und damit erst recht Ausführung), eines Angriffskriegs ist jedoch inzwischen nach dem Völkerstrafrecht sanktioniert.
Womit es sich für PUTLER, und seine durchgeknallte Kamarilla halt "von vornherein verbietet", sich nochmal auf das Staatsgebiet eines Unterzeichnerstaates der Vereinbarung über den "IStGH" zu begeben.
Zumindest nicht "ohne Diplomatenpass".
Und auch der macht nicht "Kugelsicher".