plausibel schrieb am 27.10.2022 10:04:
Und zwar Straftaten, die Sie relativieren:
§ 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
1. zählt unser StGB nicht für andere Länder
2. stammen deine ersten beiden Links aus dem Jahr 2014 und seit dem hat sich bei der ukrainischen Armee viel getan und das Regiment Asow ist auch nicht mehr das gleiche Regiment, was es noch vor 7 bis 8 Jahren war
3. ich rede hier von Kriegsverbrechen in der Ukraine, wie auch im Tschetschenienkrieg, welche von Verbrechern und fundamentalen Islamisten begangen werden
Oder darf es im Narrativ der Russlandfreunde keine Verbrecher und/oder Neonazis in Russland geben, weil nicht sein kann, was nicht sein darf?
Neonazi-Ideologie unter russischen Söldnern: https://informnapalm.org/at/neonazi-ideologie/
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.10.2022 10:20).