Hooliganschubser schrieb am 10. November 2015 15:44
> Gently__ schrieb am 10. November 2015 13:32
>
> > [...] Wenn Du was "verweigern" willst[, dann] musst Du selbst antreten und Dich
> > selbst wählen.
Ist ein gutes Gefühl!
> Das ist keine Verweigerung. Wer als Kandidat an Wahlen teilnimmt hat
> bereits eine Reihe von Vorgaben erfüllen müssen die das System
> vorgibt, mehr noch als das vom Passivwähler verlangt wird.
Sie verwechseln "aktives" und "passives" Wahlrecht. Das "passive
Wahlrecht" bezeichnet die Wählbarkeit.
b.
> Gently__ schrieb am 10. November 2015 13:32
>
> > [...] Wenn Du was "verweigern" willst[, dann] musst Du selbst antreten und Dich
> > selbst wählen.
Ist ein gutes Gefühl!
> Das ist keine Verweigerung. Wer als Kandidat an Wahlen teilnimmt hat
> bereits eine Reihe von Vorgaben erfüllen müssen die das System
> vorgibt, mehr noch als das vom Passivwähler verlangt wird.
Sie verwechseln "aktives" und "passives" Wahlrecht. Das "passive
Wahlrecht" bezeichnet die Wählbarkeit.
b.