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  • bismarckhering

mehr als 1000 Beiträge seit 18.01.2004

Eine kleine Korrektur

Hooliganschubser schrieb am 10. November 2015 15:44

> Gently__ schrieb am 10. November 2015 13:32

> > [...] Wenn Du was "verweigern" willst[, dann] musst Du selbst antreten und Dich
> > selbst wählen.

Ist ein gutes Gefühl!

> Das ist keine Verweigerung. Wer als Kandidat an Wahlen teilnimmt hat
> bereits eine Reihe von Vorgaben erfüllen müssen die das System
> vorgibt, mehr noch als das vom Passivwähler verlangt wird.

Sie verwechseln "aktives" und "passives" Wahlrecht. Das "passive
Wahlrecht" bezeichnet die Wählbarkeit.

b.

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