bismarckhering schrieb am 10. November 2015 20:04
> Sie verwechseln "aktives" und "passives" Wahlrecht. Das "passive
> Wahlrecht" bezeichnet die Wählbarkeit.
Danke für den Hinweis, sollte passives Wahlrecht heissen.
> Sie verwechseln "aktives" und "passives" Wahlrecht. Das "passive
> Wahlrecht" bezeichnet die Wählbarkeit.
Danke für den Hinweis, sollte passives Wahlrecht heissen.