Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gestern verkündet, dass die Stadt München Fahrverbote bis zum 31.12.2017 vollzugsfertig vorbereiten muss. Bis Ende August 2017 müssen die betroffenen Straßen veröffentlicht werden.
In Kraft tritt das Fahrverbot, wenn das Bundesverwaltungsgericht im Herbst ein Urteil des VG Düsseldorf bestätigt, am 01.01.2018.