Ansicht umschalten
Avatar von reiner
  • reiner

mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.2000

Re: Regeln für den Einsatz der BW im Inneren

Für eine gelungene Integration in die Gesellschaft ist es immer hilfreich die grundlegenden Regeln und Gesetze des Landes zu kennen in dem man lebt. Auch hilft es einem dabei Diskussionen besser zu verstehen. Und es reflektiert vergangene Probleme mit der Demokratie in Deutschland und repräsentiert die Essenz der Entwicklung der Menschenrechte. Letzteres ist sozusagen das Aggregat aus früheren Diskussionen in der Gesellschaft inklusive der Aufklärung.

Man wüsste dann auch zu unterscheiden zwischen muss und kann Bestimmungen. So darf die BW nur unter denen in Art 87a aufgeführten Regeln im Inneren eingesetzt werden. Sind diese nicht erfüllt, darf sie nicht eingesetzt werden. Ebenso gilt nach Art 16a, dass der Staat Asyl gewähren muss wer die dort aufgeführten Bedingungen erfüllt. Das bedeutet aber nicht, dass jemand der die Bedingungen nicht erfüllt kein Asyl erhalten kann.

Art1 6a ist ein Grundrecht für alle Menschen, während 87a ein Recht des Staates definiert. Der Staat darf nichts, außer im GG steht eine Erlaubnis drin. Rechte sind dagegen erst einmal nicht begrenzt und müssen entsprechend eingeschränkt werden wie man z.B. an 16a sehen kann.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten