JHR schrieb am 29.12.2015 21:30:
Scheint so. Stück für Stück werden unsere Werte verraten.
Wo bitte ist denn ein großer Unterschied, ob ein Einsatz gegen Terroristen vom Schlage der Parisattentäter konkret von der GSG9 oder der KSK durchgeführt werden? Technisch gibt es da keinen nennenswerten Unterschied an der Art der Durchführung. Es sind ausschließlich rechtliche Gründe, die hier für eine Trennung sorgen. Die gleichen rechtlichen Gründe sorgen dafür, daß die Bundespolizei in internationalen Gewässer nicht gegen Piraten vorgehen darf. Das darf nur die Bundesmarine.