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Re: Schwaches Gedächtnis

tjp schrieb am 30.12.2015 14:55:

Scheint so. Stück für Stück werden unsere Werte verraten.

Wo bitte ist denn ein großer Unterschied, ob ein Einsatz gegen Terroristen vom Schlage der Parisattentäter konkret von der GSG9 oder der KSK durchgeführt werden? Technisch gibt es da keinen nennenswerten Unterschied an der Art der Durchführung.

Du siehst die Polizei schon mit Kampfpanzern, Kanonen und Haubitzen anrücken? :-O
Der Kernpunkt ist die im Grundgesetz festgelegte klare Aufgabentrennung zwischen Polizei und Militär. Daran zu rütteln würde letzten Endes einen Rückfall in Zeiten bedeuten, den wir uns keinesfalls wünschen sollten.

Es sind ausschließlich rechtliche Gründe, die hier für eine Trennung sorgen. Die gleichen rechtlichen Gründe sorgen dafür, daß die Bundespolizei in internationalen Gewässer nicht gegen Piraten vorgehen darf. Das darf nur die Bundesmarine.

Diese rechtlichen Gründe haben einen historischen Hintergrund. Aufgrund dieses Hintergrundes wurde festgelegt, dass allein die Polizei für die Verbrechensbekämpfung im Inland zuständig ist. Können wir uns darauf einigen, dass ein Terroranschlag ein Verbrechen ist?

JHR

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