JHR schrieb am 30.12.2015 18:53:
Du siehst die Polizei schon mit Kampfpanzern, Kanonen und Haubitzen anrücken? :-O
Wenn der Einsatz solcher Waffen notwendig geworden ist, ist auch der Verfassungsnotstand Realität so daß diese Trennung ohnehin ohne jeden Belang ist bzw. der Notstand ganz offiziell verkündet werden kann.
Der Kernpunkt ist die im Grundgesetz festgelegte klare Aufgabentrennung zwischen Polizei und Militär. Daran zu rütteln würde letzten Endes einen Rückfall in Zeiten bedeuten, den wir uns keinesfalls wünschen sollten.
Noch einmal - durch die Terrorgefahr sehen wir eine zunehmende Militarisierung der Polizei, und das betrifft nicht nur die Ausrüstung (es werden zunehmend Militärwaffen benutzt, im Ausland noch sehr viel stärker als in Deutschland), sondern auch in der Einsatztaktik. Z.B. wird bei einem Amoklauf die Search and Destroy Taktik angewandt. Selbst die Streifenpolizisten sollen (bevorzugt mit Maschinenpistolen) den Amokläufer aktiv suchen und festsetzen, was i.d.R. die Tötung desselben bedeutet. Anstatt eine defensive Verteidigungstaktik (Bürgerschutz und Eigenschutz) zu wählen nimmt hier die Polizei eine aktive Rolle ein und geht sehr aggressiv gegen einen Täter vor. Analog sähe das Vorgehen bei Terroristen aus.
Als Folge der Terroranschläge in Frankreich gibt es auch schon in Deutschland Diskussionen, ob die Bewaffnung der normalen Polizei adäquat sei, im Ausland ist vielfach schon aufgerüstet worden. Die GSG9/SEK/MEK nutzen schon länger militärische Vollautomaten bis hin zu Maschinengewehren. Als direkte Folge der Pariser Attentate werden die Polizeikräfte in einigen Bundesländer bereits mit militärischen Schutzwesten (d.h. die Westen können nun mit Keramik und/oder Stahlplatten verstärkt werden, für den normalen Dienst liegen diese Platten nur im Fahrzeug) ausgestattet, weil nur diese noch Schutz gegen Sturmgewehre bieten. Wo siehst Du noch den großen Unterschied zwischen Polizei und Militär?
Wenn es zu einem Feuergefecht in einer Stadt mit Terroristen kommen sollte, dann haben Sturmgewehre eine sehr viel höhere Reichweite und Durchschlagskraft als eine Maschinenpistole, so daß hier die Gefahr von Verletzten und Toten durch Querschläger und Mauerdurchschüsse also Unbeteiligte als Opfer durch die Polizei dramatisch ansteigt. Aber Paris hat auch aufgezeigt, daß die normale Polizei mit ihrer Ausrüstung keinerlei Chance in einem Feuergefecht mit Terroristen hat.
Im Ausland mußte auch die Bundeswehr und andere NATO-Armeen schon Aufgaben übernehmen die klassisch von der Bereitschaftspolizei übernommen werden, weil kein EU-Staat bereit war z.B. im Kosovo beim gewalttätigen Demonstrationen Polizei zu schicken. Also haben Soldaten die Demonstranten auseinander gehalten mit Schlagstock, Schutzschild, Tränengas und Gewehr auf dem Rücken. Bei den Antipirateneinsätzen hat man das Problem, daß nur Soldaten ein fremdes Schiff in internationalen Gewässer gegen den Willen der Besatzung betreten dürfen. So haben wir in Deutschland die aberwitzige Situation, daß anschließend potentielle Piraten an Bord eines Schiffes der Bundesmarine von Polizisten verhaftet werden müssen. Hier wird die Polizei zu reinen Hilfskräften der Bundesmarine degradiert.
Können wir uns darauf einigen, dass ein Terroranschlag ein Verbrechen ist?
Der entscheidende Punkt ist, daß diese Form der Terroranschläge zunehmen nur durch militärische Methoden bekämpft werden können. Ist das also noch ein normales Verbrechen oder ist es doch eher ein militärischer Angriff?