Emma Blackoak schrieb am 01.03.2018 12:00:
Der Ausgebildete kann dem jungen Pflichtdienstler arbeiten übertragen, die keine besondere Ausbildung erfordern. zB das Taschengeld der Bewohner des Behindertenheims von der Bank abholen und verteilen, die Klamotten aus der Wäscherei abholen....
Das macht also die Altenpflege-Helfer/innen überflüssig.
Der Pflichtdienstler hat also soeben jemand anderen aus einem sozialversicherungspflichtigen Job gedrängt.