ich will Ihnen nur klar machen, wie albern es ist, ständig auf die Bildschärfe hinzuweisen.
Völlig klar, denn "Belege" auf denen nichts von dem zu erkennen ist, was behauptet wird, sind natürlich die besten Belege. Ja, bei Ihnen vielleicht.
Im Ihrem Alter sollte man eben nicht die Lesebrille vergessen, sonst ist es klar, dass für Sie alles unscharf ist.
Aber für Ihren körperlichen Verfall, kann ich ja nun wirklich nichts.
Sie sterben mir aber nicht während unserer Diskussion weg?
Dann doch bitte zeitig ins Bett gehen und nicht aufregen.
Köstlich, also halten wir fest, die Ballistiker bestimmen die Waffen um festzustellen ob es eine Waffe war die die Ukrainer oder Russen benutzt haben, aber wir wissen nicht wer welche Waffen hatte.
Sie hatten das jetzt mit den Steinchen im Puzzle auf dem Weg zu einem Ergebnis unabhängiger Untersuchungen nicht verstanden?
Und wie Sie sich winden. Herrlich
Fragen wir doch mal die NYT, die folgendes als TATSACHE formuliert (die wird doch nicht etwa lügen, oder etwas behaupten, was sie nicht weiß?).
Oder lügt etwa die Berliner Zeitung?:
Jetzt versuchen Sie mir seitenlang zu erklären, dass unsere Medien einseitig berichten und nun nehmen Sie diese als Beleg.
Ist das Absicht, oder merken Sie es einfach nicht.
Aber ich habe ja jetzt gelernt, dass es für Sie unvorstellbar ist, dass die Seperatitsten ihre eigenen Zivilisten abknallen
Warum sollten sie?
Keine Ahnung, aus dem gleichen Grund warum das die Ukrainer tun sollten?
Sie es den Ukrainern aber ohne weiteres zutrauen.
Den Asow-Banditen darunter auf jeden Fall, denn die Separatisten sind nicht deren eigene Zivilisten, weil russlandfreundlich, und die Asow-Banditen - nun ja, wie wird deren Einstellung mit Nazisymbolik wohl gegenüber ethnischen Russen sein?
Im übrigen spricht die Verteilung der Opfer (siehe OSZE-Quelle) auch eine deutliche Sprache.
Sorry, keine Belege und dann nur Ihre krude Logik und dann doch nur Doppelmoral. Irgendwie schon schade
Aber vielleicht lesen Sie einfach nochmal ganz in Ruhe, was genau das Selbstbestimmungsrecht bedeutet
Diese Empfehlung geht wohl eher an Sie. Ich hatte Ihnen belegt, dass das Völkerrecht über nationalem Recht steht,
Nochmal, wenn wir über Völkerrecht diskutieren, dann setze ich voraus, dass jedem klar ist, dass dies über nationalem Recht steht. Wenn man das nicht weiss, dann brauchen wir erst gar nicht zu diskutieren.
und das Selbstbestimmungsrecht der Völker gehört zum Völkerrecht.
Das gilt gleiches wie oben. Hören Sie doch einfach mal auf, über die Basics zu diskutieren. Die sind klar und spielen bei der Beantwortung der Frage, was genau das Selbstbestimmungsrecht bedeutet, keine Rolle.
Im Falle Kosovo hatte es der Westen doch auch begriffen. Warum können Sie das nicht?
Es ist unerheblich, wer hier was angeblich begreift. Es kommt darauf an, wie das Selbstbestimmungsrecht verwirklicht wird und warum.
und unter welchen Voraussetzungen es erfüllt ist, bzw wie es erfüllt werden kann und welche anderen völkerrechtlichen Rechtsgüter hier auch noch betroffen sind.
Ganz einfach: die betreffende Bevölkerung muss in Anspruch nehmen können, als eigenständiges Volk zu gelten (Ethnie, Kultur, Geschichte usw.).
Aha, ganz einfach, na dann.
Und welche völkerrechtlichen Rechtsgüter sind nun denn noch betroffen? Ich warte
Und außer Schwurbelei kam wieder mal von Ihnen nichts, was gegen das Selbstbestimmungsrecht der Krimbewohner spricht. Ich warte!
Jetzt macht es richtig Spass. Ich frage mich nur wie lange ich Sie zappeln lassen sollte
Wollten Sie mir jetzt ernsthaft belegen, dass das Völkerrecht über dem Verfassungsrecht steht?
Über nationalem (Verfassungs-)recht - selbstverständlich! Hatte ich doch bereits belegt.
und dass die nationale Gesetzgebung dafür niemals zuständig sein kann, da das eine das andere natürlich ausschliesst.
Fein, dann haben Sie also begriffen, dass entgegenstehende Gesetze und Bestimmungen der ukrainischen Verfassung das Selbstbestimmungsrecht der Krimbevölkerung nicht tangieren?
Das ist alles völlig klar. Darüber müssen wir nicht diskutieren.
Wenn dem nicht so wäre, bräuchten wir kein Völkerrecht.
Sparen Sie sich das alles, ist alles schon geklärt.
Wie kann denn das Selbstbestimmungrecht verwirklicht werden und vor allem welche Voraussetzungen müssen vorliegen dass diesem genüge getan ist.
Hatte ich eben genannt. Und das Selbstbestimmungsrecht wird durch Unabhängigkeitserklärung der betreffenden Volksgruppe wahrgenommen. Ob es damit DURCH KOMMT, ist eine ganz andere Frage. Jedenfalls muss kein Volk seinen bisherigen Staat um Erlaubnis fragen.
Wenn dieser eine Abspaltung regelt - um so besser und hoffentlich friedlicher.
Und er zappelt und zappelt
Und gleich kommt er in seiner Selbstüberschätzung, mit dieser herrlichen Arroganz auf dem Boden auf und da ist es schon:
Noch ein Tipp, Südtirol hätte ziemlich sicher nicht das Recht, nach völkerrechtlichen Maßstäben, sich von Italien abzuspalten. Aber es hat sehr wohl ein Selbstbestimmungrecht, wie jedes Volk.
Kann es sein, dass Sie Selbstbestimmungsrecht mit Autonomie verwechseln? Ein weiterer Punkt für das Best-of. Denn selbstverständlich schließt das Selbstbestimmungsrecht das Recht auf einen eigenen Staat ein:
"Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker
Haben die Südtiroler also nun ein Recht auf Autonomie (in den Gesetzen des Staates geregelt) oder ein Recht auf Selbstbestimmung? Dann müssten sie Italien bzgl einer Abspaltung gar nicht fragen. Dann wäre nur maßgeblich, ob sie den Status als eigenes Volk in Anspruch nehmen dürfen. Ach, Sie wissen ja so wenig ...
Aber Sie haben ja mich, der Ihnen das erklärt.
Das sind die Momente, die mich wirklich bei der Stange halten.
Man kann richtig zusehen wie Sie auf die Wand zurennen und richtig schön aufschlagen. Dann noch die Arroganz, besser geht es nicht.
Auch das werde ich Ihnen nun gerne mehrfach unter die Nase reiben.
Bevor es noch schlimmer wird für Sie:
Aus Ihrem Link:
"Auch weil das geltende Völkerrecht die territoriale Integrität aller Staaten, die, wie es heißt, „eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebiets ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt“[16] schützt, gibt es keine völkerrechtliche Norm, „die ein Sezessionsrecht ausdrücklich bejahen oder verbieten würde“.[17] Selbst aus der Staatenpraxis ist kein Sezessionsrecht abzuleiten. Externe Selbstbestimmung und Autonomie sind darüber hinaus fallabhängig zu gewähren und zu gestalten.
Wenn der Staat die nach Autonomie oder gar einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert, kann er seinen Anspruch auf territoriale Integrität nach dem gegenwärtigen Völkerrecht verwirken.[18]"
Es ist so bezeichnend, dass Sie vielleicht irgendwo mal ein paar Brocken über das Völkerrecht aufgeschnappt haben und dann in Ihrer kleinen Welt sich was zusammenreimen, ohne das Gesamtbild zu verstehen. Das kommt eben von Selbstüberschätzung.
Dann noch der Kracher, dass ich Selbstbestimmungsrecht mit Autonomie verwechseln würde. Das ist rechtlich so was von daneben, dass man es gar nicht deutlicher machen kann, dass man keine Ahnung hat.
Ich formuliere es erst mal in eigenen Worten, vielleicht verstehen Sie es dann.
Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Rechtsgut das Völkerrechts und da gibt es dann auch noch die territoriale Integrität. Nun versuchen Sie es wenigstens einmal mit nachdenken. Wie bringt man diese beiden Rechtsgüter unter einen Hut?
Soll ich Ihnen sagen wie: Eigentlich gar nicht. Man muss abwägen.
Letztendlich ist Autonomie eine Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts.
Ich verwechsle Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht, selten sowas hirnrissiges gelesen. Aber Sie lassen ja nichts aus.
Das Recht eines Volkes sich selbstzubestimmen, kann eben auf verschiedene Arten ausgeübt werden und vor allem genüge getan werden. Dazu gehört eben der Verbleib im Staatsverbund, was eigentlich der Normalfall ist, oder eben eine Autonomie oder als ultima Ratio die Abspaltung.
Aber nochmals, und ich habe keine Lust Ihnen hier Nachhilfe zu geben, Südtirol hat kein Recht sich abzuspalten. Anders würde es aussehen, wenn es zu massiven Menschenrechtsverletzungen durch Italien gegenüber den Süditrolern kommen würde. Aber auch dann müsste man abwägen, zwischen Autonomie und Abspaltung.
Dazu gibt es eine Menge Literatur in der dies ausführlich beschrieben ist und es gibt hier keine eindeutige Antwort. Aber Ihr plumpes Geschwätz dazu, ist allerdings nur noch peinlich.
Zu viel Bääh-Medien gelesen, was?
"Das Selbstbestimmungsrecht ist jedoch mit einem anderen Prinzip des Völkerrechts in Einklang zu bringen - mit der territorialen Integrität der Staaten, also mit der Unverletzbarkeit ihres Hoheitsgebiets. Die vorherrschende Meinung im Völkerrecht löst diesen Wertekonflikt zugunsten des Status Quo. Ein Sezessionsrecht entsteht als letztes Mittel lediglich dann, wenn eine Minderheit schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wird und so daran gehindert wird, ihr Selbstbestimmungsrecht innerhalb des bisherigen Gesamtstaates auszuüben."
https://www.sueddeutsche.de/politik/unabhaengigkeitsbewegungen-im-rahmen-des-voelkerrechts-zwischen-selbstbestimmung-und-staatszerfall-1.2132005
https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/autonomie-im-voelkerrecht-id-80745/
https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/selbstbestimmungsrecht
https://elibrary.duncker-humblot.com/publikation/b/id/33216/
Der Westen ist dafür nicht zuständig und das IGH hat das diesbezüglich letztinstanzlich entschieden.
Richtig - und ein Eigentor für den Westen, denn der IGH hat ja gerade bestätigt, dass eine Zustimmung der Zentralregierung für eine Unabhängigkeitserklärung gar nicht nötig sei. Hätten wir das also für die Krim auch geklärt.
Sie nehmen auch jeden Fettnapf mit, richtig?
Es wird mir eine Freude sein, Ihnen das wieder und wieder unter die Nase zu halten. Herrlich.
Ein Refendum ist überhaupt nicht nötig
Genau meine Rede. Auf der Krim wurde aber die Unabhängigkeitserklärung per Referendum bestätigt, im Kosovo nicht. Ich erlaubte mir nur, dies als Hinweis zu ergänzen. NOTWENDIG war das Referendum auf der Krim nicht.
Und warum dann der Hinweis, wenn es keine Relevanz hat?
Sie können sich gar nicht vorstellen wie ich mich gerade freue.
Und Sie machen weiter und weiter, herrlich:
und das sogenannte Referendum auf der Krim, entsprach nicht mal minimalsten demokratischen Standards. Siehe Fragestellungen, fehlende Wählerlisten, keine unabhängigen Medien mehr usw.....
Gerne im Detail mehr, wenn es Sie interessiert.Hahaha, das hat Potenzial, den Spitzenreiter der Best-of-Liste zu verdrängen. Was genau verstehen Sie an der folgenden Antwortoption nicht:
"2) Sind Sie für eine Wiederherstellung der Gültigkeit der Verfassung der Republik Krim von 1992 UND FÜR EINEN STATUS DER KRIM ALS TEIL DER UKRAINE?"
Und nein, die Verfassung von 1992 hätte keine Unabhängigkeit von der Ukraine bedeutet.
Warum diskutieren Sie eigentlich über Dinge, wenn Sie keine Ahnung davon haben? Ganz ernst gemeinte Frage. Glauben Sie dass Sie alles wüssten, oder wollen Sie absichtlich auf die Nase fallen?
Sie tun mir ja fast schon leid.
Denken Sie mal darüber nach, welche Verfassungen im Jahr 1992 in der Ukraine gegolten haben? Man beachte den Plural.
Und wie wollen Sie wissen, dass das Referendum nicht minimalsten demokratischen Standards entsprach?
Das schrieb ich doch schon, mal wieder zu viel gekürzt:
Siehe Fragestellungen, fehlende Wählerlisten, keine unabhängigen Medien mehr usw.....
Gerne im Detail mehr, wenn es Sie interessiert.
Hat man Ihnen das erzählt?
So wie man Ihnen "Völkerrecht" erzählt hat? Sie sind so gefangen in Ihrer Blase, dass Sie sich nur noch mehr lächerlich machen. Herrlich
Die OSZE war übrigens auch eingeladen. Raten Sie mal, warum es der Westen vorzog, dass deren Vertreter NICHT hin reisen?
Brauche ich nicht zu raten:
https://www.deutschlandfunk.de/krim-konflikt-osze-schickt-keine-wahlbeobachter-100.html
Sie vergassen wahrscheinlich auch die Resolution der UNO Vollversammlung dazu.
Aber Ihre eigene kleine Welt....
Noch Fragen, Hauser?
Ja, glauben Sie den Unsinn wirklich selbst?
Eigentlich haben Sie sich schon so blamiert, dass ich hier abbrechen kann
Aber das nehme ich noch mit:
Das wird ganz sicher lustig, nur wahrscheinlich nicht für sie. Jetzt aber nochmal schnell googlen wie das so mit dem Selbstbestimmungsrecht ist.
Haben Sie es denn inzwischen getan?
Wer hier keine Ahnung hat, sind wieder mal Sie. Die deutschen Ostgebiete gehörten 1990 seit LANGEM völkerrechtlich zur Sowjetunion bzw. zu Polen.
Dann können Sie das doch auch ohne Schwierigkeiten belegen und hier werde ich ganz bestimmt NICHT locker lassen.
Ganz einfach: Wer außer westdeutsche Revanchisten hat die Grenzen nach dem Krieg und die Zugehörigkeit der Gebiete zu Polen bzw. der Sowjetunion NICHT anerkannt?
Und er windet sich und windet sich.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Grenzen nicht anerkannt.
Naja, wäre ja auch mit der Nachkriegsordnung nicht wirklich vereinbar, einfach mal Land annektieren, als Kriegsbeute und das Volk zu vertreiben.
Es gab überhaupt keinen Grund diese Grenzen anzuerkennen, die DDR musste es natürlich. Aber sowas lernt man eben nicht in Staatsbürgerkunde.
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag hat nur die längst bestehenden Realitäten schriftlich fixiert, damit auch die letzten Träumer ihre Illusionen verlieren.
Na, da kommt wohl doch wieder mal der kleine Revanchist in Ihnen durch?
Eine kleine persönliche Diffamierung, wenn die Argumente ausgehen, geht immer, denken Sie sich jetzt. Aber machen Sie ruhig, interessiert mich nicht und sachlich sowieso Unsinn.
Aber ich bin sehr milde gestimmt, nachdem Sie sich oben so furios blamiert haben.
Natürlich hat es Einfluss auf die völkerrechtliche Bewertung, was die BRD darüber dachte.
Nö, denn die BRD bestimmt nicht über das Völkerrecht. Was sie glaubt, betrifft nur sie allein.
Das könnte ich stundenlang machen und natürlich bestimmt die BRD AUCH über das Völkerrecht
Völkerrecht ist eben gerade nicht so eindeutig und es spielen natürlich die Bewertungen der Nationen dazu auf der Erde eine relevante Rolle.
Ja was nun, eindeutig oder nicht?
Genau so wie ich es schrieb. Bitte lesen
Haben wir beide hier dann jeweils unser eigenes Völkerrecht? Welche Nationen auf der Erde haben nach dem Zweiten Weltkrieg das Gebiet des ehemaligen Ostpreußens zu Deutschland gehörig verortet? Können Sie mal aufzählen und belegen!
Keine Ahnung, ist auch unerheblich. Aber das kapieren Sie nicht mehr.
Und er schwurbelt weiter und wieder diese herrliche Arroganz:
Oder wie wäre es damit:
Ich will ja nicht wieder mit der ständig anfallenden Umsortierung der Best-of-Liste wedeln, aber spaßig sind Sie, das muss man Ihnen lassen.
Herrlich. Ich lasse Sie einfach noch ein wenig weiter auflaufen.
Da wird von einem Menschenrecht fabuliert, was hier gar nicht betroffen ist, als ob die Höhe des Grundwasserspiegels ein Menschenrecht wäre
und wenn man, wie die ganzen Putinversteher sich auf den Standpunkt stellt, es gäbe ja gar keine Annexion (na, wo bleibt der Herr Schachtschneider? Oder lieber Herr Merkel?),
Hier sind sie:
https://www.wissensmanufaktur.net/krim-zeitfragen
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html
Ja und? Wollten Sie beweisen, dass Sie die Nähe zu jemandem am rechten Rand suchen? Sie wählen sicher auch Afd, richtig?
Und Herr Merkel ist ja bekannt für seine lustigen Einlassungen zur Rettungsfolter und wie war das noch mit der Embryonenforschung?
Aber ist echt einfach, man muss die Annexion ansprechen und schon kommen die beiden Standardlinks.
Herrn Merkel könnte ich ja noch schlucken und in der Tat argumentiert er gar nicht so schlecht. Aber Herr Schachtschneider unser glühender Anhänger von rechten Parteien ist nun an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Aber das haben Sie ja heute schon genug unter Beweis gestellt.
Damit Sie mir nicht wieder vorwerfen, ich würde mir die Nacht um die Ohren schlagen, mache ich jetzt mal schluss, der Rest ist sowieso nur noch peinlich für sie.
Seien Sie dankbar dafür, dass ich Sie nicht noch weiter zerlege.