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  • Enneos

779 Beiträge seit 22.09.2014

Re: Das merkt man woran? Teil 2

Jetzt versuchen Sie mir seitenlang zu erklären, dass unsere Medien einseitig berichten und nun nehmen Sie diese als Beleg. Ist das Absicht, oder merken Sie es einfach nicht.

Es ist VOLLE Absicht, denn ich hatte doch bereits geschrieben: nicht ALLE und nicht IMMER. Ja, ich bemühe mich, Belege aus den "guten" Medien zu bringen. Da haben Sie es natürlich bei der eindeutigen Schlagseite unserer Medienlandschaft einfacher. Es sollte Sie aber nachdenklich machen, dass es "komischerweise" häufig Medien jenseits unserer Landesgrenzen sind, wo auch mal eine andere Sichtweise, Berichte oder Belege zu finden sind.
Tja, was nun: Lügt jetzt auch die NYT, wenn sie den Farben der Arbinden genau die Bedeutung - als Tatsachenaussage - gibt, die ich bereits beschrieb?

Nochmal, wenn wir über Völkerrecht diskutieren, dann setze ich voraus, dass jedem klar ist, dass dies über nationalem Recht steht.

IST es Ihnen denn inzwischen klar? Ist Ihnen klar, dass es auch für die mehrheitlich ethnisch russische Bevölkerung auf der Krim gilt? Und ist Ihnen klar, dass Autonomie etwas ganz anderes ist?

Es kommt darauf an, wie das Selbstbestimmungsrecht verwirklicht wird und warum.

Fragen Sie doch mal die Krimbewohner? Westliche Umfrageinstitute hatten das bereits mehrfach getan - mit für Sie wohl überraschendem Ergebnis. Kommt zu diesem ebenfalls gebrachten Hinweis noch etwas? Oder ziehen Sie es vor, auf diese Umfragen und ihre Ergebnisse lieber nicht einzugehen?

Und welche völkerrechtlichen Rechtsgüter sind nun denn noch betroffen? Ich warte

Ich auch. Erklären Sie es mir. Was ich genannt habe, reicht für die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts. Die Menschen müssen als Volk gelten, dann können sie auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Anspruch nehmen. Und das können Sie der Krimbevölkerung genau so wenig absprechen wie der Bevölkerung im Kosovo.

Und außer Schwurbelei kam wieder mal von Ihnen nichts, was gegen das Selbstbestimmungsrecht der Krimbewohner spricht. Ich warte!

Jetzt macht es richtig Spass. Ich frage mich nur wie lange ich Sie zappeln lassen sollte

Mit anderen Worten: Sie sitzen argumentativ wieder mal auf dem Trockenen und können nichts gegen das Selbstbestimmungsrecht der Krimbewohner vorbringen. Ist notiert. Na, dann zappeln Sie mal weiter.

Sparen Sie sich das alles, ist alles schon geklärt.

Na dann mal Butter bei die Fische: Hatte die Krimbevölkerung als Volk im völkerrechtlichen Sinne das Recht, sich von der Ukraine los zu sagen (ob sie dann einen eigenen Staat gründen oder sich einem anderen anschließen, bleibt ihnen überlassen, wie es ebenfalls bei Selbstbestimmungsrecht der Völker steht), ja oder nein, oder zappeln Sie lieber weiter?

"Auch weil das geltende Völkerrecht die territoriale Integrität aller Staaten, die, wie es heißt, „eine Regierung besitzen, welche die gesamte Bevölkerung des Gebiets ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Hautfarbe vertritt“[16] schützt, gibt es keine völkerrechtliche Norm, „die ein Sezessionsrecht ausdrücklich bejahen oder verbieten würde“.[17]

Ich bin richtig stolz auf Sie. Ich wusste, dass Sie die Stelle finden würden, wo das Selbstbestimmungsrecht der Völker mit dem Interesse der Staaten auf territoriale Integrität kollidiert. Genau das ist ja der Grund, warum es keine "völkerrechtliche Norm" gibt, die "ein Sezessionsrecht ausdrücklich bejahen oder verbieten würde". Da Sie selbst aber bereits die Existenz des Selbstbestimmungsrechts der Völker bejaht haben, tja, was wären dann also Ihre Schlusfolgerungen? Gibt es nun ein Selbstbestimmungsrecht der Völker oder gibt es keins? Fragen Sie doch mal den IGH:

"Es stellte klar, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht im Widerspruch zum Völkerrecht stehe, da weder das Völkergewohnheitsrecht noch das Völkervertragsrecht ein Verbot einseitiger Unabhängigkeitserklärungen eines Volkes beinhalte."

und:

"Insbesondere verletze die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht die territoriale Integrität Jugoslawiens bzw. Serbiens, weil territoriale Unversehrtheit als Völkerrechtsprinzip nur für das Verhältnis zwischen Staaten, nicht jedoch für Akteure innerhalb eines Staates gelte."

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgutachten_zur_G%C3%BCltigkeit_der_Unabh%C3%A4ngigkeitserkl%C3%A4rung_Kosovos#Entscheidung_des_Gerichts

Tja, nun sind Sie wieder mal platt was? Geerdet mit Leichtigkeit. Kann ich Ihnen sonst noch irgendwie helfen beim Selbstbestimmungsrecht der Völker oder bei den Unterschieden zu Autonomie?

Dann noch der Kracher, dass ich Selbstbestimmungsrecht mit Autonomie verwechseln würde.

Das war in der Tat ein Kracher von Ihnen - und SO peinlich. Und der Kracher wird ja sogar noch besser:

Letztendlich ist Autonomie eine Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts.

Nö, ist es nicht, denn Autonomie wird von der Regierung des betreffenden Staates GEWÄHRT (oder auch nicht), während für die Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts der Völker der Staat gar nicht gefragt werden muss.
Au ja, bitte dran bleiben! Diese Thema verspricht hier noch viel Spaß!

Südtirol hat kein Recht sich abzuspalten. Anders würde es aussehen, wenn es zu massiven Menschenrechtsverletzungen durch Italien gegenüber den Süditrolern kommen würde.

Und wieder liegen Sie daneben. Es gibt keine "erlaubenden" oder "verbietenden" Umstände, die das Selbstbestimmungsrecht der Völker einschränken oder ermöglichen müssten. Ihr Süddeutsche-Link ist also Kokolores, wie das oben gezeigte Zitat aus dem IGH-Urteil zeigt.

Ihr Link aus dem Momos-Shop ist ebenfalls Kokolores, weil es in dem Buch offensichtlich um Recht auf Autonomie geht, nicht aber um das Selbstbestimmungsrecht der Völker - aber den Unterschied haben Sie ja noch nie verstanden.

Im Link aus dem ome-lexikon der Uni Oldenburg finde ich überhaupt keine Aussagen zur Einschränkung oder zu erlaubenden Umständen der Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts der Völker.

Warum diskutieren Sie eigentlich über Dinge, wenn Sie keine Ahnung davon haben? Ganz ernst gemeinte Frage.

Warum gehen Sie nicht mal zur Abwechslung inhaltlich auf die zitierte Antwortoption des Referendums ein (denn Sie warfen ja die Fragestellung als Zeichen eines "unemokratischen" Referendums in den Raum), und der Frage, was Sie daran nicht verstehen?

Denken Sie mal darüber nach, welche Verfassungen im Jahr 1992 in der Ukraine gegolten haben? Man beachte den Plural.

Ja und? Zitieren Sie mal daraus den Part, der die Krim NICHT als Bestandteil der Ukraine ausweist. Da bin ich aber gespannt! Aber nun ja, wer halt den Unterschied zwischen Autonomie und Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht kennt ...

Siehe Fragestellungen, fehlende Wählerlisten, keine unabhängigen Medien mehr usw.....
Gerne im Detail mehr, wenn es Sie interessiert.

Ja, das interessiert mich ungemein. Dann bringen Sie doch endlich mal mehr Details dazu! Ich frage mich nur, woher Sie diese Weisheiten haben, wenn doch nicht mal die OSZE als Wahlbeobachter anwesend war.
Ich habe Ihnen zwei Berichte OFFIZIELLER EINGELADENER ANWESENDER Wahlbeobachter verlinkt. Die bestätigen aber den ordnungsgemäßen Ablauf des Referendums. Natürlich sind Sie auch darauf mit keinem Wort eingegangen.
Nun sind Sie dran mit den Details! Aber bitte keine Berichte von selbsternannten "Wahlbeobachtern" Aljosha und Dimitri, die in westliche Mikrofone bliesen, was deren Hinhalter gern hören wollten. Bitte Berichte von OFFIZIELLEN EINGELADENEN ANWESENDEN Wahlbeobachtern. Ich bin gespannt!

https://www.deutschlandfunk.de/krim-konflikt-osze-schickt-keine-wahlbeobachter-100.html

Ach Sie armer Naivling. Selbstverständlich war das Referendum illegal - nach UKRAINISCHEN Gesetzen. Zum Zeitpunkt des Referendums war die Unabhängigkeitserklärung längst erfolgt. Ukrainische Gesetze hatten also ohnehin keine Gültigkeit mehr.

"Ein Sprecher erklärte in Wien, die Halbinsel sei kein OSZE-Mitgliedsland."

Klasse! Dass damit eine Anerkennung der Unabhängigkeit der Krim durch die OSZE einher geht, hat vermutlich nicht mal sie selbst bemerkt. Denn die Krim gehört doch zur Ukraine, richtig? Und die ist seit 1992 Mitgliedstaat der OSZE. Wieso gehört also die Halbinsel nun plötzlich nicht mehr zur OSZE? Warum also die Eigentor-Begründung fürs Fernbleiben? Herrlich! Mal ganz von der Frage abgesehen, dass ICH mir an Stelle der OSZE die Gelegenheit nicht hätte entgegen lassen, aller Welt ein "undemokratisches" Referendum zu belegen. Schön dumm, meinen Sie nicht? Aber vielleicht wollte sich die OSZE auch nur nicht blamieren.

Sie vergassen wahrscheinlich auch die Resolution der UNO Vollversammlung dazu.

Nein keineswegs, falls Sie die Resolution 68/262 vom 27.03.2014 meinen. Ja, dort wird das Krim-Referendum als ungültig erklärt und aufgefordert, es nicht anzuerkennen. Nur geht diese Resolution von einer unveränderten Ukraine aus, und das war mit der Unabhängigkeitserklärung ja nicht mehr gegeben. Und Punkt 5 der Resolution ist dahingehend unzutreffend, dass nicht das Referendum die Basis "for any alteration of the status of the Autonomous Republic of Crimea or of the city of Sevastopol" bildet, sondern das hat die Unabhängigkeitserklärung bereits getan. Und DIE hat diese UN-Resolution nicht verworfen - was auch seltsam wäre, denn es wäre eine Resolution gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Grenzen nicht anerkannt.

Hatten wir schon. Was die Bundesrepublik denkt, bestimmt nicht das Völkerrecht oder die Zugehörigkeit verlorener Gebiete des deutschen Reiches.

Es gab überhaupt keinen Grund diese Grenzen anzuerkennen

Selbstverständlich gab es den. Ich frage erneut: Wie viele Länder der Erde haben wohl die DDR NICHT als eigenständigen Staat, sondern als völkerrechtlichen Teil Deutschlands angesehen - oder sollte ich fragen, von welchem Deutschland Sie hier eigentlich träumen? Als Vertreter wovon nahm die DDR eigentlich an der Konferenz von Helsinki teil? Als Vertreter wovon war sie eigentlich eigenständiges Mitglied der UNO? Was hätten wohl Polen und die Sowjetunion auf völkerrechtlichem Parkett der Bundesrepublik geantwortet, wenn die mit ihren revanchistischen Träumen dort aufgetreten wäre?

Das könnte ich stundenlang machen und natürlich bestimmt die BRD AUCH über das Völkerrecht

Tja, wenn das Wörtchen "auch" nicht wäre. Bestimmen dann Polen, die Sowjetunion und die DDR AUCH über das Völkerrecht? Mann, Sie sind wieder mal so schlecht drauf!

Welche Nationen auf der Erde haben nach dem Zweiten Weltkrieg das Gebiet des ehemaligen Ostpreußens zu Deutschland gehörig verortet? Können Sie mal aufzählen und belegen!

Keine Ahnung, ist auch unerheblich.

Feigling! Und wieder kneift er. Das ist genau der Punkt! Wie relevant ist es für die völkerrechtliche Bewertung der Zugehörigkeit der hier genannten Gebiete, was ein paar Revanchisten in der BRD dachten (und sei es die ganze Adenauer-Bagage und die versprengten Heimatverbände, die ihrer Scholle nachtrauerten), bei denen die Realität noch nicht durchgedrungen ist, wie offensichtlich auch bei Ihnen noch nicht?

Herrlich. Ich lasse Sie einfach noch ein wenig weiter auflaufen.

Und wann fangen Sie damit an?

Sie wählen sicher auch Afd, richtig?

Raten Sie doch mal!

Und Herr Merkel ist ja bekannt für seine lustigen Einlassungen zur Rettungsfolter und wie war das noch mit der Embryonenforschung?

Keine Ahnung. Was hat das mit dem verlinkten Artikel zu tun? Na, wieder mal beim Shoot-the-messenger-Spiel? Lassen Sie mich raten: Hat er nicht auch schon mal die gleiche Straßenseite wie Björn Höcke benutzt?

Aber Herr Schachtschneider unser glühender Anhänger von rechten Parteien ist nun an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten.

Same procedure?
Jetzt verstehe ich auch so langsam die rituellen Spielchen im Bundestag. Wenn eine Forderung oder eine Position von einer Oppositionspartei kommt, muss man natürlich dagegen sein, selbst wenn man gestern noch die gleiche Haltung hatte.
Da kann sich die AfD genüsslich zurück lehnen. Sie müsste eigentlich immer nur genau das Gegenteil von dem fordern, was sie will. So könnte sie die anderen herrlich vor sich her treiben - wenn die nicht eh schon eine Politik betreiben würden, die die AfD genau so, wenn nicht sogar noch verschärfter durchexerzieren würde.

Damit Sie mir nicht wieder vorwerfen, ich würde mir die Nacht um die Ohren schlagen, mache ich jetzt mal schluss

Sie haben ja schon wieder gelogen, wie die Zeitleiste beweist. Machen Sie sich nichts draus. Bin ich ja von Ihnen schon gewohnt.

Seien Sie dankbar dafür, dass ich Sie nicht noch weiter zerlege.

Nein, ich bin traurig. Ihre "Zerlegungen" sind so herrlich - gerade eben auch wieder. Sie haben sich erneut als kleiner Revanchist geoutet, der unbequemen Fragen ausweicht, keine Ahnung vom Selbstbestimmungsrecht der Völker hat und dies nicht mal von Autonomie unterscheiden kann. Bitte mehr davon!

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