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  • Enneos

779 Beiträge seit 22.09.2014

Re: Das merkt man woran?

Ich schicke voraus, dass Sie mich nicht enttäuschen, denn vorhin war Ihre Depression, wo Sie über Aufgeben nachdachten, schon ziemlich tief. Ich verspreche, mir hier viel Mühe zu geben, dass Sie Ihr Antwortzwang nicht ruhen lässt, wieder in die Tastatur zu greifen. Los geht's!

ich bin mal so frei und bündele den traurigen Rest Ihrer Antworten in einem Beitrag, macht es etwas übersichtlicher und vereinfacht Ihr Zwangshandlungen auf jeden Beitrag antworten zu müssen

Nanu, da haben Sie sich mit Ihrer Zwangshandlung, mehrere Stränge aufzumachen, wohl selber ein Bein gestellt und sehen nicht mehr durch? Sie haben doch mich, der Ihnen immer wieder auf die Sprünge hilft,
egal wie viele Beiträge Sie hier eröffnen.

Dann hatte ich deutlich gemacht, dass ich nicht der Zwangshandlung wie Sie unterliege, jeden Beitrag beantworten zu müssen

Wieso, genau das tun Sie doch. Sie gehen ja sogar auf die Suche nach anderen Beiträgen von mir.
Fein, wir werden hier noch lange und viel Spaß haben - aber ich glaube, das schrieb ich schon.
Übrigens, jetzt haben Sie wieder so viel inhaltslos geschwurbelt, dass die Kürzung sehr leicht fällt.
Da muss die Nacht aber lang gewesen sein, dass Ihre Antworten so spät eintrudelten.

So leid es mir tut, es sind keine Belege und deswegen gibt es da auch nichts zu widerlegen.

Mit anderen Worten: Sie haben Sie entweder nicht angeschaut oder sitzen argumentativ auf dem Trockenen, weil Ihnen auf die Belege nichts passendes einfällt. Wäre das neu?

und bzgl. der Ihrer völkerrechtlichen Patzer, wie Sie sooo schön auf die Nase gefallen sind, werde ich natürlich nicht locker lassen und das Ihnen immer und immer wieder unter die Nase reiben.

Dito.
Also: Was ist der Unterschied zwischen Autonomie und Selbstbestimmungsrecht der Völker? Haben Sie es inzwischen heraus bekommen?

Und ich warte auf die Belege

Ich hatte Ihnen den Beitrag, wo Sie die finden, nun bereits zum wiederholten Male verlinkt. Wann fangen Sie an, die Belege durch zu arbeiten?

Wie oft ich schon nach Ihrer Definition angeblich auf dem Trockenen gesessen hätte, ist schon bezeichnend.

Stimmt, Sie sitzen inzwischen nur noch auf dem Trockenen, weil inhaltlich praktisch überhaupt nichts mehr kommt.

Ich bin sehr gespannt und werde warten.

Na, dann warten wir beide. Ein Arzt muss geduldig sein. Die Therapie, Sie von Ihrem Antworzwang zu heilen, wird bei Ihnen noch eine Weile dauern.

Was sollen denn die angeblichen Belege hier belegen?

Na, nun passen Sie doch endlich mal besser auf. Alles bereits geschrieben:
- Kriegsverbechen der Ukraine,
- Nazi-Problematik in der Ukraine,
- die Abartigkeit des Putin-Hitler-Vergleich,
- Selenskyis Peinlichkeit im griechischen Parlament
- Propaganda und Einseitigkeit in deutschen Medien

Und zu einigen davon immer noch KEIN einziges Wort. Ich warte!

Wie jetzt, unterstellen Sie den Wessis eine Einheitsmeinung?

Sie Dummkopf, im Gegenteil. Was verstehen Sie an meiner Frage nicht: "Können Sie sich nicht vorstellen, dass es auch unter Westlern KEINE Einheitsmeinung gibt?"

Sind dann alle "Putinversteher" hier im Forum Ossis?

Nö, ich schrieb aber schon was dazu.

WAS GENAU schrieben Sie dazu? Und erneut die Frage: Woran unterscheiden Sie ostdeutsche von westdeutschen "Putinverstehern"?

Sie halten es also für ein Zeichen von Intelligenz, wenn man Sie nicht mal zugeben, aus welchem Landesteil Deutschlands Sie kommen?

Wo schrieb ich das? Ich halte es jedenfalls für dumm, sich hier privat zu outen und damit solche Steilvorlagen zu liefern, wie Sie es hier tun. Aber jeder, wie er mag.

Also nochmals, wie definieren Sie in diesem Zusammenhang gewinnen?

Wie definieren SIE denn "gewinnen" - bei Ihrem Zwang zu antworten?

Damit ist soviel gesagt, dass man hier eigentlich schon beenden könnte.

Oh bitte nicht! Ihre depressiven Phasen werden ja immer häufiger. Trotz Ihres mächtigen Tiefs vorhin bin ich weiterhin zuversichtlich, dass Sie die Therapie bis zum Ende durchhalten.

Aber interessant finde ich es durchaus, dass Sie in einem offenen Spiel schon vorher behaupten, dass nur Sie dieses gewinnen könnten

Wieso offen? Bei dem, was Sie hier bieten und sich um ein inhaltliches Eingehen auf meine Belege herum drücken, halte ich das Spielchen nicht mehr für offen.

und ich bin mir ganz sicher, dass Sie am Schluss auch derjenige sein werden, der das beurteilt wer "gewonnen" hat, richtig?

Warum am Schluss? Meinen Sie, es kommt noch etwas von Ihnen, das mich überraschen würde?

Sie lassen so tief blicken und das sind die Momente, die mich wirklich motivieren.

Na Gott sei Dank. Ein Lichtblick?

Keine Sorge, auch wenn Sie das in Ihren Antworten ignorieren, werde ich das immer und immer wieder Ihnen unter die Nase reiben. Das macht so einen Spass, warum sollte ich es dann bleiben lassen?

Stimmt, dann tun wir es doch mal:
"Ach, Entschuldigung. Vielleicht habe ich Sie ja auch falsch verstanden. Ich zitiere mal:
"Gerade wieder vor Wochen in Brandenburg auf dem Weg ins Tropical Island auf einem 120er-Stück mit 170 geblitzt worden. Aber seit dem 7.4 sind die drei Monate um, somit verjährt. komisches Bundesland, was so inflationär blitzt und dann nicht in der Lage ist, das auch zu vollstrecken bzw überhaupt zu bearbeiten."

Mal davon abgesehen, dass Sie nicht beantwortet haben, wie Sie einschätzen wollen, ob Brandenburg "inflationär" blitzt, wollten Sie sich jetzt darüber beschweren, dass Sie KEINEN Bußgeldbescheid bekommen haben? Oder zu spät? (Wieso sind seit dem 7.4. drei Monate vergangen? Schließlich schrieben Sie von "gerade wieder vor Wochen"). Dass das Ganze etwas krude ist, merken Sie selbst, oder?"

Und jetzt Sie wieder!

Aber der Punkt geht eindeutig an mich und ich bin sehr gespannt, wie Sie sich da wieder herauswinden wollen.

Welcher Punkt? Ach so: :-)

Aber warten wir mal ab, wie Sie oder ob Sie antworten.
Ich warte

Ich auch (auf das inhaltliche Eingehen auf meine Belege).

Nur warte ich immer noch auf die Belege zu angeblichen Einseitigkeit unserer Medien.

Und ich darauf, dass Sie endlich auf diese eingehen, Links zu den Beiträgen, wo sie gesammelt zu finden sind, hatte ich wiederholt gebracht.

Diese Vorwürfe der Einseitigkeit, Mangelhaftigkeit und die tendenziöse "Berichterstattung" sind BELEGT und begründet.

Nein, sind Sie immer noch nicht.

Wie wollen Sie das wissen, da Sie offensichtlich noch nicht mal reingeschaut haben?

Selbst wenn Sie diese Einseitigkeit auf das Thema Russland beschränken würden bzw. die Krim und NUR darauf bezog sich der Programmbeirat, dann wäre immer nur noch die ARD betroffen und NUR zu diesem Thema und natürlich ist der Programmbeirat hier nicht Richter und Ankläger zu gleich.

Ah, wir kommen der Sache näher. Richtig, das war ein Beleg, der sich auf die Einseitigkeit der ARD-Berichterstattung zum Thema Russland bezog. Na, es wird doch so langsam. Es geht hier nicht um Richter oder Ankläger (wobei, Ankläger wäre der Programmbeirat in diesem Sinne sicher). Es geht um den Beleg der Vorwürfe, und diese finden Sie dort. Weiter so! Nicht wahr, so langsam wird es Ihnen das Spielchen "Ich habe meine Augen zu, Ihr seht mich nicht!" selber peinlich.

Aber ich mache mir jetzt nicht die Mühe Ihnen das im Detail nochmal vorzukauen

Doch bitte. Ich warte.

Im übrigen: Sind Sie wirklich so naiv, oder bekommen Sie die seit Jahren massive Kritik an Propaganda und einseitiger "Berichterstattung" tatsächlich nicht mit?

Mir ist keine massive Kritik dazu bekannt.

Ja, Sie hatten das mit der Meinungsblase, in die nichts abweichendes rein dringt, schon sehr gut beschrieben. Danke für die erneute Bestätigung.

Ich bin auch erstaunt, wie sehr Sie offenbar auf meine Antworten warten, dass Sie diese sofort beantworten können.

Ja, was denn nun, einmal antworte ich Ihnen nicht schnell genug, dann wieder zu schnell. Könnten Sie sich mal entscheiden?

Ich habe durchaus besseres zu tun.

Offensichtlich ja nicht. Ihre arme Frau ...

Aber ich bin ja fast etwas gerührt, dass ich Ihnen so wichtig bin, oder dass das eine so wichtige Beschäftigung für Sie ist.

Da es Spaß bringt, selbstverständlich.

Aber schön, wie Sie sich gerade auf Lebenszeit verpflichtet haben, auf alle meine Beiträge an Sie immer zu antworten.

Echt? Sie meinen, Sie halten so lange durch? Wunderbar!

So abhängig hat sich noch keiner hier von mir gemacht.

Och, so lange ich Sie hier immer wieder aus Ihren depressiven Phasen heraus hole, mache ich das doch gern.

Aber umgekehrt werde ich das natürlich auf keinen Fall tun.

Nun bisher springen Sie hervorragend über jedes Stöckchen, dass ich Ihnen hinhalte. Sie suchen sogar aktiv nach anderen von mir. Wir werden hier noch lange Spaß miteinander haben. Keine Sorge, Ihr angekündigtes Aufgeben dort ist nur temporär, bis ich Sie wieder aufgerichtet habe.

und zu diesem Thema können Sie ganz sicher sein, dass ich nicht locker lassen werde.

Nicht immer nur die Backen aufblasen, PFEIFEN! Also, wie ist das nun mit Südtirol? Sie wissen doch, ich lasse nicht locker. Autonomie oder Selbstbestimmungsrecht der Völker? Was trifft zu und warum?

Aber das tun Sie ja nun selbst, also werde ich es zukünftig ohne Nachfrage Ihnen unter die Nase reiben und das sehr gerne

Äh, ich frage ja ungern nach: Und? Warum haben Sie schon wieder nicht gepfiffen?

Ein Volk(!), das ein Selbstbestimmungsrecht hat, WEIL es völkerrechtlich gesehen als Volk gilt (z.B. gemeinsame Ethnie, Sprache, Kultur, Geschichte usw.), darf sich selbstverständlich abspalten.

Nö, darf es nicht. Aber das habe ich Ihnen erläutert.

Hm, Auffrischung gefällig? Bitte sehr:

"Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker

Auf Südtirol übertragen bedeutet dies

Meine Aussage gilt allgemein. Also: Warum reicht es nicht, wenn eine Gruppe als Volk im völkerrechtlichen Sinne gilt, dass diese sich abspalten darf? Was genau muss noch gelten? Und bitte belegen!

Ich freue mich schon, wie Sie sich weiter winden und winden.

Und ich erst. Ich bin sehr auf Ihre Antwort gespannt.

Nö, ich habe mich nicht auf die Bevölkerungsgruppe bezogen

Doch, Sie sprachen ausdrücklich von den Südtirolern.

Ihre Behauptung hingegen, dass jedes Volk das Recht hätte, sich abzuspalten und dass dies aus der völkerrechtlichen Norm der Selbstbestimmung hervor gehen würde, ist nicht belegt und auch falsch.

Sie hatten das übersehen, stimmt's?:

"Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eines der Grundrechte des Völkerrechts. Es besagt, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dies schließt seine Freiheit von Fremdherrschaft ein. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk, eine Nation bzw. einen eigenen nationalen Staat zu bilden oder sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker

Dazu kann ich Ihnen auch gerne noch mehr Belege liefern, aber erst wenn Sie Ihre pauschale Behauptung belegt haben.
Ich warte!!!!

Nicht mehr nötig. Sie wurden wieder mal prompt bedient. Jetzt bin ich auf Ihre Widerlegung gespannt. Ich warte!

Autonomie kann eine Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts sein und damit wäre dies erfüllt.

Nö. Sie haben es immer noch nicht verstanden, stimmt's? Autonomie wird GEWÄHRT - oder eben auch nicht. Das Selbstbestimmungsrecht DER VÖLKER können diese in Anspruch nehmen, ohne ihren - dann Ex-Staat um Erlaubnis zu fragen.

Ich werde Ihnen Ihre völkerrechtlichen Defizite so oft unter die Nase reiben, wie ich hier antworte. Das verspreche ich Ihnen hiermit.

Und wann fangen Sie damit endlich an? Bisher sieht es so aus, dass ICH Ihnen wiederholt erklären muss, was das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist und die Unterschiede zu Autonomie.

Staatsbürgerkunde hat bei Ihnen aber wirklich massive Spuren hinterlassen und dass Sie sich Ihre "Wahrheiten" immer selbst bestätigen müssen, ist auch bezeichnend.
Naja, jeder wie er es eben am besten kann, nicht wahr?

Nicht schwurbeln. Konkret die Fragen beantworten:
Wie viele Länder der Erde haben wohl die verlorenen Ostgebiete NICHT zu Polen bzw. der Sowjetunion gehörig angesehen bzw. die DDR NICHT als eigenständigen Staat, sondern als völkerrechtlichen Teil Deutschlands angesehen - oder sollte ich fragen, von welchem Deutschland Sie hier eigentlich träumen? Als Vertreter wovon nahm die DDR eigentlich an der Konferenz von Helsinki teil? Als Vertreter wovon war sie eigentlich eigenständiges Mitglied der UNO? Was hätten wohl Polen und die Sowjetunion auf völkerrechtlichem Parkett der Bundesrepublik geantwortet, wenn die mit ihren revanchistischen Träumen dort aufgetreten wäre?
Ich werde Sie dies immer wieder fragen, bis Sie darauf antworten. Ich warte.

Wer ernsthaft die nach dem Krieg an die Sowjetunion, an Polen und an den eigenständigen Staat DDR gegangenen Gebiete als 1990 "zu Deutschland" gehörig deklariert, verdient keine andere Bezeichnung.

Aber belegen Sie doch einfach wo ich dies angeblich behauptet hätte. Ich warte

Und Ihr Warten hat wieder mal ein Ende:
"Die Krim gehört zur Ukraine, genauso wie für Deutschland die deutschen Ostgebiete bis 1990 noch zu Deutschland gehörten."
Und meine Antwort darauf:
"Ich kann mich nicht erinnern, dass diese Gebiete völkerrechtlich 1990 zu Deutschland gehörten. Oder gilt bei Ihnen, was ein paar Ewiggestrige in Deutschland darüber denken?"

Natürlich habe ich "geschnallt" dass Sie GLAUBEN es gäbe hier irgendwelche Mitleser.

Ich hoffe es. Aber Sie haben schon mitbekommen, dass es hier im Strang noch zwei andere gelegentliche Mit-Poster gibt? Meinen Sie, die lesen nicht mit?
Aber da Sie ja eh hier nach eigenem Bekunden weder für mich noch für andere Mitleser schreiben, sondern nur für sich selbst - nein, sorry, ich kriege schon wieder einen Lachkrampf ...

Ich kann es Ihnen auch nochmal bestätigen (wie oft brauchen Sie es?), dass ich den Link nicht gelesen habe und nichtmal darauf geschaut habe, was es ist.

Wie, Sie LESEN Links? Komisch, WENN überhaupt, dann KLICKE ich darauf. Jetzt wird mir auch so langsam klar, warum Sie hier keine Belege finden. Das hätten Sie aber auch eher klar stellen können.
Vielleicht sollten Sie beim Umgang mit dem Internet noch mal ganz von vorn beginnen.

Oder soll ich Ihnen ein paar Leichenbilder von russ. Soldaten verlinken, die ganz sicher vorher schon gerne geflüchtet wären, wenn sie nicht dazu gezwungen worden wären?

Ja, machen Sie mal. Sie sind mit Belegen mächtig ins Hintertreffen geraten! Die Fotos und Videos dürfen auch gern schärfer sein, als was Sie bisher meist geliefert haben.

Aber erinnern Sie sich noch, wie Sie den Link zum ZDF, mit dem Drohnenvideo sich nichtmal angeschaut hatten

Aber selbstverständlich. Ich habe das Video (nicht den Link, wie Sie es tun würden) ganz genau angeschaut, so unscharf es auch war, und ich frage erneut: Wann kann ich mit einer klaren inhaltlichen Entgegnung zum unscharfen "V", zur Sichtbarkeit des Täter und zum gemächlichen Hinlegen des Opfers in Ihrem unscharfen Video rechnen? Ich warte!

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