Karyptis schrieb am 13.06.2023 13:35:
Man kann dies natürlich schon als Gewalt definieren
Kleine Erinnerung: Gewalt liegt immer dann vor, wenn ein vorhandener Wille durch einen fremden Willen ersetzt wird („gebrochen“). Das kann mit physischen, berührenden Handlungen (z.B. Hiebe) erfolgen, allerdings auch berührungslos z.B. durch Drohung oder Erpressung.
Damit hast du natürlich absolut Recht :)