... die Einmischung der Politik ist ja gesetzlich in diesem Fall festgelegt.
Allerdings ist es richtig, dass dieser Paragraph abgeschafft gehört. Wenn das aber schon festgestellt wurde hätte Merkel eben anders entscheiden sollen, schon allein um zu vermeiden, dass ein Strafverfahren nach einem Paragraphen eingeleitet wird der gerade abgeschafft wird.
Merkel hätte Erdogan darauf verweisen sollen, dass er ja genau wie jeder andere wegen Beleidigung verklagen kann, was er ja auch tut., und dass damit auch der Rechtsstaatlichkeit genüge getan ist.