Der Witz an der ganzen Materie ist ja der, daß wenn jetzt eh dieser Paragraph "Majestätsbeleidigung" abgeschafft wird, dann kann ja der Herr Erdogan eh nix mehr machen da nach unseren Strafrecht nur der Paragraph Gültigkeit hat der am Tag der Urteilsverkündung in Kraft ist.
Der Sinn und Zweck des ganzen Spiels ist ja, dass Erdogan nichts machen kann. Aber ich glaube nicht, dass das durch die Abschaffung des Paragrafen passiert, sondern viel eher, dass der Fall davor schon im Gerichtssaal begraben wird: Der Richter wird Böhmermann sagen, dass er ein ungezogener kleiner Schlingel ist und doch in Zukunft höflich sein soll aber ihm dann Freispruch geben (oder eine lächerlich geringe Geldstrafe). Und das war's dann. Sense, aus, Erdogan kann Merkel nichts vorwerfen. Der blöde Erdo-Deal läuft wie von Merkel geplant weiter und irgendwann später erst wird dann wohl der eklige Majestätsbelästigungs-Paragraph angegangen werden.
Da frag ich mich dann schon, warum daß diese Frau Merkel den Staatsanwalt auf Paragraph "Majestätsbeleidigung" ermitteln läßt(...)Für mich ist die Entscheidung dieser Frau Merkel ein Fall von bodenloser Feigheit! Den Staatsanwalt für die Katze ermitteln zu lassen nur weil sie nicht Nein sagen kann.
Weil es strategisch viel geschickter für sie ist, es so zu machen:
Wenn sie Erdogan im Gerichtssaal auflaufen und dort den Fall begraben lässt, kann er ihr nichts vorwerfen, nicht dumm kommen und nicht ihren blöden Deal deshalb in Frage stellen.
Hätte sie ihn stattdessen offen verprellt indem sie sich hinter Böhmermann stellt und das Verfahren gar nicht zulässt, dann würde der Egoman-Erdogan schäumen, brüllen und ihr dumm kommen und ihren Deal platzen lassen. Also nur unnötige Kosten, Streit und Ärger für ein Ergebnis, das letztendlich keinerlei Vorteil gegenüber dem Begraben des Falls im Gerichtssaal hat.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.04.2016 07:43).