Der Fall wäre ohnehin vor Gericht gelandet (im Rahmen der Zivilklage, die einem jeden offen steht, auch einer "Nicht-Majestät").
aber darum geht's doch gar nicht: ab dem Moment, wo Erdogan die Eröffnung eines Strafprozesses anfordert (wozu ihm die aktuelle Gesetzeslage - so dämlich sie in diesem Punkt ist - das Recht einräumt und was er auch gemacht hat) und damit Merkel nur die Wahl hat, ihm das zu gewähren oder zu verweigern, entscheidet sich daran unabhängig von der Zivilklage, ob ihr Erdogan dumm kommen kann oder nicht. Und wenn sie den Fall sowieso im Gerichtssaal begraben lässt, dann ist es doch besser, das mit dem Strafprozess so zu handhaben und Erdogan bei der Justiz auflaufen zu lassen anstatt für das gleiche Ergebnis unbedingt die Nachteile seiner offenen Verprellung dazu haben zu wollen.
Darauf hätte sie sich sehr leicht zurückziehen können
aber nicht mit gleichem strategischen Ausgang: der Egomane hätte geschäumt und ihr das vorgeworfen, der Deal wäre geplatzt, wozu?
und bei der Gelegenheit eben auch gleich die Abschaffung des "Majestäts-Beleidigungs-Paragraphen" in die Wege leiten können.
Hat sie nicht getan.
Keine Frage, der widerliche Majestätsbeleidigungs-Paragraph muss weg... und er hätte eigentlich schon länger weg müssen (aber davor war er halt kein Thema). Aber es wäre verdammt unstrategisch gewesen, das ausgerechnet jetzt in diesem Kontext mit viel höheren Folgekosten zu machen statt dafür zu warten, dass der Deal in trockenen Tüchern steht und Erdogan nicht mehr dumm machen kann.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.04.2016 23:49).