Der Fall wäre ohnehin vor Gericht gelandet (im Rahmen der Zivilklage, die einem jeden offen steht, auch einer "Nicht-Majestät"). Darauf hätte sie sich sehr leicht zurückziehen können - und bei der Gelegenheit eben auch gleich die Abschaffung des "Majestäts-Beleidigungs-Paragraphen" in die Wege leiten können.
Hat sie nicht getan.
Weil sie keine Chance auslässt, die breiteste und schmierigste Schleimspur hinzulegen, die die Situation gerade zulässt.