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  • Rolly22

479 Beiträge seit 29.03.2011

Re: Wieso beeilt man sich jetzt eigentlich nicht mit der Abschaffung von §103?

Weil der §103 für die grundsätzliche Entscheidung was passiert völlig überflüssig ist. Er entscheidet "lediglich" über das Strafmaß, nicht jedoch darüber ob überhaupt eine Beleidigung vorliegt: https://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_(Deutschland) "Die Tathandlung in § 103 StGB entspricht jedoch der der Beleidigung nach § 185 StGB.[" Um Einleitung eines Verfahrens nach §185 hat Erdogan bereits gebeten, das darf in Deutschland jeder der sich beleidigt fühlt.
D.h. wenn §103 nun sofort abgeschafft würde, würde das Verfahren weiter laufen, lediglich das Strafmaß bei einer Verurteilung wird geringer.

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