Das ist schon klar, dass §185 gilt, aber es ist schon ein Unterschied ob jemand wg. §103 oder §185 verurteilt wird. Vom Strafmaß her, aber auch politisch.
Ich bin der Ansicht, dass, wenn Frau Merkel §103 für falsch hält, was sie ja ihren Äußerungen nach tut, dann hätte sie auch die Ermächtigung nicht erteilen sollen, der diesem Paragraphen erst zur Geltung verhilft. Sie hätte rechtlich ohne weiteres die Ermächtigung verweigern können und auf das geordnete Verfahren wegen §185 hinweisen können. Aber Ermächtigung erteilen und §103 ablehnen, das passt nicht zusammen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.04.2016 10:55).